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Wahl der ständigen Vertreter der Bundesanwältin

Pressemitteilung

Wahl der ständigen Vertreter der Bundesanwältin

Der Bundesrat hat für die Amtsperiode 1997 - 2000 die ständigen Vertreter der
Bundesanwältin für die drei Sprachregionen bezeichnet.

Für das italienischsprachige Gebiet unseres Landes hat der Bundesrat den
bisherigen Amtsinhaber, Piergiorgio Mordasini, Generalprokurator des Kantons
Tessin, bestätigt. Als ständige Vertreter für die französische bzw. deutsche
Schweiz wurden die bisherigen Ersatzleute Jean-Marc Schwenter,
Generalprokurator des Kantons Waadt,  und Dr. Pius Schwager, Leitender
Staatsanwalt des Kantons Thurgau, neu gewählt.

Der bisherige ständige Vertreter der Bundesanwältin für die französische
Schweiz, Pierre Antonioli, stellte sich als Folge seines Rücktritts als
Generalprokurator des Kantons Wallis vom April 1994 nicht mehr zur Wiederwahl.
Der bisherige Vertreter für die deutsche Schweiz, Dr. Felix Bänziger,
Staatsanwalt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, ist per 1. August 1996 zum
ordentlichen Stellvertreter der Bundesanwältin gewählt worden, womit er als
ständiger Vertreter ausschied.

Der Bundesstrafprozess sieht für die Vertretung der Anklage in
Bundesstrafverfahren vor, dass der Bundesrat für jedes Sprachgebiet einen
ständigen Vertreter des Bundesanwaltes bezeichnet. Die Amtsdauer beträgt vier
Jahre.

2. Dezember 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Peter Lehmann, Bundesanwaltschaft, Tel. 031 - 322 81 69