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Teilrevision der Grundbuchverordnung

Pressemitteilung

Teilrevision der Grundbuchverordnung

Am 1. Januar 1997 tritt eine Änderung der Grundbuchverordnung in Kraft. Anlass
dafür bildet die am gleichen Datum in Kraft tretende Teilrevision vom 16.
Dezember 1994 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Die geänderten Bestimmungen der Grundbuchverordnung regeln, wie die von den
Gerichten und Betreibungs- und Konkursämtern über Grundstücke verfügten
Massnahmen im Grundbuch sichtbar gemacht werden sollen. Ausserdem werden in die
Grundbuchverordnung neue Bestimmungen über die Ausstellung von Pfandtiteln
aufgenommen. Die Pfandtitel dürfen nun automatisiert durch EDV ausgestellt
werden.

Nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ist die Grundbuchführung Sache der
Kantone. Der Bund übt die Oberaufsicht über das Grundbuchwesen aus.

2. Dezember 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: 	Christina Schmid, Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
(BJ) Tel. 322 41 17