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Bundesrat legt seine Prioritäten für 1997 fest


Pressemitteilung

Bundesrat legt seine Prioritäten für 1997 fest

Der Bundesrat hat sein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr verabschiedet und
darin zwei Schlüsselthemen festgelegt: die Verbesserung der Rahmenbedingungen
zur wirtschaftlichen Entwicklung und die Erhaltung eines stabilen sozialen
Klimas. Grundlage dieser Prioritäten sind rund zwei Dutzend Ziele, die sich der
Bundesrat als Richtschnur für seine Politik des näcsten Jahres gegeben hat.
Bundespräsident Delamuraz hat diese Prioritäten für das Jahr 1997 am Mittwoch
vor der Vereinigten Bundesversammlung erläutert.

Den Prioritäten des nächsten Jahres schickte Bundespräsident Delamuraz im Namen
des Bundesrates eine knappe Würdigung der wirtschaftlichen und sozialen
Situation auf Ende 1996 voraus. Dabei kam er zum Schluss, dass der rasche
wirtschaftliche Strukturwandel auch die Schweiz vor erhebliche Probleme stellt.
Gleichzeitig sind aber auch klare positive Signale auszumachen. Für den
Bundesrat geht es in dieser Situation vor allem darum, die Rahmenbedingungen
zur wirtschaftlichen Entwicklung weiter zu verbessern und den Wandel durch eine
Politik des sozialen und nationalen Ausgleichs abzufedern.

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen

Der Bundesrat ist überzeugt, so Bundespräsident Delamuraz, dass die heutigen
Probleme durch blosse Strukturerhaltung mit öffentlichen Mitteln nicht gelöst
werden können. Vielmehr wird unser Wohlstand künftig noch stärker als bisher
mit der Anpassungsfähigkeit unserer Wirtschaftsstrukturen verknüpft sein.

In diesem Sinne legt der Bundesrat das Schwergewicht auf eine nachhaltige
Verbesserung der Voraussetzungen der schweizerischen Wirtschaft, um auf dem
Weltmarkt bestehen zu können. Diesem Ziel dient zum einen eine Reform der
Unternehmensbesteuerung, aber auch eine Entlastung der kleinen und mittleren
Unternehmen namentlich von fiskalischen Hindernissen. Dies gilt auch für die
geplanten Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Ausbildung sowie dem
weiteren Aufbau der Fachhochschulen. Schliesslich soll der Marktzugang zu
ausländischen Märkten verbessert werden, namentlich mit der Weiterführung und
einem baldigen Abschlusss der bilateralen Verhandlungen.
Grosse Bedeutung misst der Bundesrat auch der Sanierung der Bundesfinanzen bei.
Hierfür sieht er - neben einer rigorosen Budgetdisziplin - als wichtigste
Projekte einen Sanierungsplan 2001, eine Regierungs- und Verwaltungsreform und
vertiefte Vorschläge für einen neuen Finanzausgleich vor. Auch hier setzt er
bewusst auf die Zukunft, indem er, wo immer möglich, die Investitionen von
Kürzungen ausnimmt. Gleichzeitig ist er jedoch entschlossen, bei den jeweiligen
Massnahmen konsequent auf die soziale Situation sowie konjunkturelle
Erfordernisse Rücksicht zu nehmen.

Erhaltung eines stabilen sozialen Klimas

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein gewisses Mass an sozialer Sicherheit
grundlegend ist für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Eine Verbesserung der
wirtschaftpolitischen Rahmenbedingungen kommt für ihn nur im Verbund mit einer
Politik des sozialen und nationalen Ausgleichs in Frage.

Zur Erhaltung eines stabilen sozialen Klimas sieht der Bundesrat 1997 im
wesentlichen drei Bereiche. Im Vordergrund stehen die Sozialwerke, an deren
finanzieller Konsolidierung auch 1997 weitergearbeitet wird. In einzelnen
Bereichen - wo dies nötig ist - will der Bundesrat bereits 1997 Vorschläge zu
Leistungsanpassungen machen.

Ferner sieht der Bunderat eine konsequente Förderung des Dialogs zwischen den
Sozialpartnern vor.

Schliesslich ist das soziale Klima, wie der Bundesrat festhält, wesentlich vom
gegenseitigen Umgang der verschiedenen Partner in unserem föderalistischen
Staat geprägt. Die bundesrätliche Politik des Ausgleichs schliesst deshalb
bewusst auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie die Rücksichtnahme auf
Gebiete und Landesteile mit unterschiedlichen Entwicklungschancen mit ein.
Schliesslich ist das soziale Klima in unserem Land untrennbar vom Zusammenleben
zwischen Ausländer/-innen und Schweizer/-innen abhängig.

Ausgehend von diesen Prioritäten stellt der Bundesrat die für 1997 geplanten
Vorhaben in Gesetzgebung und Vollzug dar. Er konkretisiert damit die Leitlinien
der Legislaturplanung 1995-1999. Mit der Jahresplanung will er eine Grundlage
für eine vertiefte Diskussion mit den eidgenössischen Räten über die
wichtigsten anstehenden Probleme bieten. Verwaltungsintern dient die
Jahresplanung als Führungs- und Informationsinstrument. Dadurch werden Kohärenz
und längerfristige Ausrichtung der Regierungstätigkeit weiter verbessert.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

4.12.96

Für weitere Auskünfte: Werner Thut, Sektion Planungsfragen, Tel. 031 322 38 90