Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel
PRESSEMITTEILUNG
Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat verschiedene Zollansätze
auf
Futtergetreide und Futtermittel der Entwicklung der Importpreise angepasst. Die
neuen
Zollansätze treten auf den 1. Januar 1997 in Kraft.
Grössere Anbauflächen in den wichtigsten Ausfuhrländern sowie günstige klimatische
Voraussetzungen führten 1996 zu einer weltweiten Getreideernte, die erstmals seit
1992/93 den
voraussichtlichen Verbrauch wieder übersteigt. Dies hat sinkende Weltmarktpreise
zur Folge. Die
Rekordnotierungen vom ersten Halbjahr haben sich beträchtlich zurückgebildet. Preisdämpfend
wirkt sich auch die von der EU beschlossene Rücknahme der Flächenstillegung um fünf
Prozent
gegenüber dem Vorjahr aus. Die Preisentwicklung auf den Weltmärkten wird durch den
Kursrückgang
des Schweizerfrankens teilweise kompensiert.
Die Grenzbelastung beim Import von Futterprodukten besteht aus dem Zoll und dem
Beitrag an die
Kosten der Pflichtlagerhaltung. Die Ausdehnung dieser Beitragspflicht hat bei den
betroffenen
Waren eine Reduktion des Zollansatzes zur Folge.
Das EVD verfolgt laufend die Entwicklung der Importpreise und wird gegebenenfalls
weitere
Anpassungen vornehmen.
Bern, 31. Dezember 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andreas Bolliger,
Tf 031/322 26 87