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Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel

PRESSEMITTEILUNG

Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat verschiedene Zollansätze 
auf
Futtergetreide und Futtermittel der Entwicklung der Importpreise angepasst. Die 
neuen
Zollansätze treten auf den 1. Januar 1997 in Kraft.

Grössere Anbauflächen in den wichtigsten Ausfuhrländern sowie günstige klimatische
Voraussetzungen führten 1996 zu einer weltweiten Getreideernte, die erstmals seit 
1992/93 den
voraussichtlichen Verbrauch wieder übersteigt. Dies hat sinkende Weltmarktpreise 
zur Folge. Die
Rekordnotierungen vom ersten Halbjahr haben sich beträchtlich zurückgebildet. Preisdämpfend
wirkt sich auch die von der EU beschlossene Rücknahme der Flächenstillegung um fünf 
Prozent
gegenüber dem Vorjahr aus. Die Preisentwicklung auf den Weltmärkten wird durch den 
Kursrückgang
des Schweizerfrankens teilweise kompensiert.

Die Grenzbelastung beim Import von Futterprodukten besteht aus dem Zoll und dem 
Beitrag an die
Kosten der Pflichtlagerhaltung. Die Ausdehnung dieser Beitragspflicht hat bei den 
betroffenen
Waren eine Reduktion des Zollansatzes zur Folge.

Das EVD verfolgt laufend die Entwicklung der Importpreise und wird gegebenenfalls 
weitere
Anpassungen vornehmen.

Bern, 31. Dezember 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andreas Bolliger,
Tf 031/322 26 87