Einbürgerungsgebühren des Bundes werden zehn Prozent teurer
Pressemitteilung
Einbürgerungsgebühren des Bundes werden zehn Prozent teurer
Der Bundesrat hat die Einbürgerungsgebühren des Bundes im Rahmen der Teuerung
um zehn Prozent erhöht und die neue Gebührenverordnung zum Bürgerrechtsgesetz
auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Die Gebühren für die eidgenössische
Einbürgerungsbewilligung, für erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung
betragen neu 220 Franken pro Entscheid. Die Gebühr für den Aufwand der Kantone,
die im Auftrag des Bundes u.a. Erhebungsberichte erstellen, wird auf 110
Franken angehoben. Letztmals wurden die Tarife 1991 angepasst.
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
2. Dezember 1996
Weitere Auskünfte: Daniel Babey, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031/322 43
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