Warnbrief an japanische Reiseveranstalter ist eine Fälschung
Pressemitteilung
Warnbrief an japanische Reiseveranstalter ist eine Fälschung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dementiert eine im In-
und Ausland versandte Meldung, die angeblich vom Beschwerdedienst des EJPD
stammen soll. Ein unbekannter Absender hat mit einem gefälschtem Briefkopf
"Justiz- und Polizeidepartement, Beschwerdedienst" insbesondere japanische
Reiseveranstalter davor gewarnt, gewisse Geschäfte in der Schweiz aufzusuchen.
Diesen wird in pamphletartiger Weise unterstellt, in verschiedene Delikte
verwickelt zu sein.
Die Adressaten dieser Falschmeldung werden mit einem Schreiben des EJPD
informiert, dass die verbreiteten Meldungen nicht von ihm stammen und
Departementsbriefkopf und -titel zu Unrecht verwendet wurden.
Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen Verdachts der
Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) eröffnet, denn die Fälschung von
Bundesurkunden unterstehen der Bundesgerichtsbarkeit. Über die Urheberschaft
dieser Briefe liegen zur Zeit noch keine Erkenntnisse vor.
29. August 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst