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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Volksabstimmung vom 1. Dez. 1996. Ergänzung

Volksabstimmung vom 1. Dezember 1996 -
Ergänzung zur Pressekonferenz von Vizekanzler
Casanova

Seit 1978, als die Abstimmungserläuterungen als
gesetzliche Pflicht eingeführt wurden, gab es
bereits einen Fall, in dem der Bundesrat auf eine
Abstimmungsempfehlung verzichtete.

Am 18. Februar 1979 wurde über das Stimm- und
Wahlrecht für 18jährige abgestimmt. Die
Bundesversammlung hatte aufgrund eines
Postulats beschlossen, diese Frage Volk und
Ständen zum Entscheid vorzulegen. Der
Bundesrat beschränkte sich darauf, die Gründe
dafür und dagegen darzulegen. Wegen der
ablehnenden Haltung mehrerer Kantone wies er
zudem darauf hin, dass er nicht zuletzt aufgrund
dieser Erfahrungen gegenüber dem Postulat
Zurückhaltung üben werde. Er verzichtete somit
in den Abstimmungsunterlagen auf eine
Empfehlung an die Stimmberechtigten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

21.8.96