Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Volksabstimmung vom 1. Dezember 1996

Mündliche Information durch Vizekanzler
Casanova

Volksabstimmung vom 1. Dezember 1996

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass am kommenden 1. Dezember
zwei Themen zur Volksabstimmung gelangen: die Initiative der
Schweizerischen Volkspartei "gegen die illegale Einwanderung" und die
Aenderung des Arbeitsgesetzes, gegen welche das Referendum zustande
gekommen ist.

Zur Zeit sind fünf Vorlagen abstimmungsreif. Neben der Initiative
"gegen die illegale Einwanderung" und die Aenderung des
Arbeitsgesetzes handelt es sich um die Initiativen "EU-
Beitrittsverhandlungen vors Volk!", "zur Abschaffung der direkten
Bundessteuer" sowie "S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelpolizei". Diese
können aus verschiedenen Gründen am 1. Dezember nach Ansicht des
Bundesrates nicht zur Abstimmung gebracht werden:

a)   was die EU-Beitrittsverhandlungen angeht, so erachtet es der
Bundesrat als notwendig, dass die bilateralen Verhandlungen zwischen
der Schweiz und der EU weiter fortgeschritten sein müssen, damit das
Volk in Kenntnis der Sachlage entscheiden kann;

b)   bezüglich der Initiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"
ist es angezeigt, dem Komitee die Möglichkeit offenzuhalten, die
Initiative zurückzuziehen. Das Komitee will diesen Entscheid jedoch erst
nach der Herbstsession der eidgenössischen Räte fällen, nachdem das
Parlament die zwei diesbezüglichen Motionen beraten hat;

c)   schliesslich hat der Bundesrat dem Parlament einen indirekten
Gegenvorschlag zur Initiative "S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelpolizei"
in Form eines Gesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit
vorgeschlagen. Es erscheint dem Bundesrat angezeigt, dass das Volk den
definitiven Gesetzestext kennen soll, bevor über die Initiative abgestimmt
wird.

Der Bundesrat hat sich ebenfalls über seine Haltung während der
Kampagne zum Arbeitsgesetz ausgesprochen. Wie Sie wissen, hat das
Parlament eine Vorlage verabschiedet, die insbesondere bezüglich
Kompensationen für Nacht- und Sonntagsarbeit fundamental von den
Vorschlägen des Bundesrates abweicht.

Für den Bundesrat ist es deshalb nicht möglich, dieses Gesetz formell zu
unterstützen. In den Abstimmungserläuterungen und in seinen
Stellungnahmen im Radio und am Fernsehen wird sich der Bundesrat,
wie gesetzlich vorgeschrieben, darauf beschränken, den Inhalt und die
Auswirkungen des Gesetzes zu erklären, sowie die Haltung der
Befürworter und Gegner darzulegen, allerdings ohne selbst eine
Wahlempfehlung abzugeben. Es wird darum gehen, den Sachverhalt klar
und transparent zu erläutern, wobei vor allem auf die parlamentarischen
Beratungen abgestellt wird.

21.08.96