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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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VKB empfiehlt pragmatische Koordination

Pressemitteilung

VKB empfiehlt pragmatische Koordination
der Kontrollorgane der Bundesverwaltung -
Kontrollgesetz nicht nötig

Die Verwaltungskontrolle des Bundesrates (VKB)
kommt in einem Bericht zum Schluss, dass wegen der
in den letzten Jahren neu geschaffenen
Kontrollinstanzen die Gefahr von Überschneidungen
und Doppelspurigkeiten besteht. Diese kann weder
durch ein Kontrollgesetz noch durch die
Zusammenlegung von Organen beseitigt werden;
vielmehr bedarf es eines Neuüberdenkens des
gesamten Aufsichts- und Kontrollsystems beim Bund,
mit Einschluss der parlamentarischen Organe. Der
Bundesrat hat vom Bericht der VKB Kenntnis
genommen.

In den letzten acht Jahren sind verschiedene neue
Kontrollorgane geschaffen worden, so neben dem
Datenschutzbeauftragten vor allem die
Verwaltungskontrollstellen des Parlaments und des
Bundesrates, ferner zahlreiche Inspektorate in den
Ämtern und teilweise in den Departementen. Zudem ist
die Kompetenz der Finanzkontrolle in Richtung einer
Wirksamkeitsüberprüfung der Verwaltungstätigkeiten
ausgedehnt worden. Damit hat nicht nur die Belastung
der Bundesstellen mit Erhebungen und Berichten
zuhanden der Kontrollinstanzen zugenommen;
vielmehr sind auch Möglichkeiten für
Paralleluntersuchungen und andere Überschneidungen
entstanden.

Verschiedene Instanzen befassen sich daher mit der
Suche nach geeigneten Lösungen, so u.a. die
Geschäftsprüfungskommissionen und die
Projektleitung der laufenden Regierungs- und
Verwaltungsreform RR 93. Die Expertengruppe RR 93
hat in ihrem Bericht zum weiteren Vorgehen angeregt,
diese Frage in der Phase II der Staatsleitungsreform
umfassend anzugehen.

Die VKB stellt in ihrem Bericht vom 12. Juni 1996 fest,
dass eine blosse Vereinigung der wichtigsten
Kontrollorgane keine befriedigende Lösung bringen
würde. Aufgrund einer begutachtenden Stellungnahme
von Prof. Kurt Eichenberger und einer Intervention der
Finanzdelegation ist 1989/90 von einer
Zusammenlegung der Finanzkontrolle und und der
übrigen Verwaltungs- oder Geschäftskontrolle bewusst
abgesehen worden. Hauptargument war die
Unterscheidung zwischen parlamentarischer
Oberaufsicht und bundesrätlicher Aufsicht als
Ausdruck des verfassungsmässigen Prinzips der
Gewaltentrennung. Bei Missachtung dieses
Grundsatzes könnte die parlamentarische Oberaufsicht
leicht in eine schleichende Verwaltungsführung
übergehen.

Auch im Ausland wird klar zwischen parlamentarischer
und regierungsinterner Kontrolle unterschieden (z.B.
USA, GB). Wie ausländische Erfahrungen zeigen (z.B.
Efficency Unit der britischen Regierung), wird der
Bundesrat selbst bei der Neugestaltung der Aufsicht
und der Kontrolle eine kleine unabhängige
Kontrollstelle als Hilfsorgan im interdepartementalen
Bereich (Koordination, Kohärenz) benötigen.

Im Sinne einer Sofortmassnahme schlägt die VKB vor,
bis zur Gesamtüberprüfung des Aufsichts- und
Kontrollsystems die bisherigen
Koordinationsbemühungen pragmatisch zu verbessern
durch:

      Vermeidung von Überschneidungen, indem die
Kontrollorgane und deren Auftraggeber freiwillig
unterschiedliche Schwerpunkte bei den Projektinhalten
setzen;

      Genehmigung eines periodischen
Kontrollprogrammes durch den Bundesrat für seine
Verwaltungskontrolle aufgrund von Vorschlägen aus
den Departementen;

      Vermeidung der Doppelbelastung von Ämtern
durch gleichzeitige Kontrollprojekte oder
aufeinanderfolgende Projekte mit ähnlicher Thematik
durch einen frühzeitigen Informationsaustausch.

Da die wesentlichen Kontrollorgane schon heute gute
Kontakte unter sich pflegen und da Überregulierungen
vermieden werden sollten, ist nach Ansicht der VKB
ein Kontrollgesetz, wie es verschiedene Seiten
empfehlen, nicht erforderlich.

21.08.96

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst