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Das Gerücht um Sonderrabatte für BAP-Beamte beim Autokauf entbehrt jeg

Pressemitteilung

Das Gerücht um Sonderrabatte für BAP-Beamte beim Autokauf entbehrt jeglicher
Grundlage

Abschluss der Administrativuntersuchung in der Hauptabteilung Strassenverkehr
im Bundesamt für Polizeiwesen

Die Administrativuntersuchung in der Hauptabteilung Strassenverkehr im
Bundesamt für Polizeiwesen widerlegt Gerüchte, wonach für Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter Autokäufe mit überhöhtem Rabatt oder mit anderen unüblichen
Vergünstigungen stattgefunden hätten. Der Ende April eingegangene Bericht
beendet die Untersuchungen, die aufgrund von Gerüchten eingeleitet wurden.

Vorgängige interne Abklärungen hatten keine Hinweise auf Unrechtmässigkeiten
erbracht. Um den Sachverhalt auch von externer Seite untersuchen zu lassen,
betraute Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes, Dr. René Bacher, Sonderbeauftragter für
Staatsschutzakten, Ende letzten Jahres mit einer Administrativuntersuchung.

Bacher untersuchte anhand von Kaufunterlagen und Befragungen alle ab 1990
getätigten privaten Autokäufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Hauptabteilung Strassenverkehr. Die Untersuchung befasste sich auch mit den
persönlichen Beziehungen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem
Autogewerbe.

In seinem Bericht kommt Bacher zum Schluss, dass die Autokäufe zu marktüblichen
Preisen stattgefunden haben und keine Sachverhalte den Tatbestand der
verbotenen Annahme von Geschenken oder sonstiger Vorteile erfüllen. Mit
Nachdruck hält er fest, dass keinerlei Beobachtungen gemacht wurden, welche
auch nur andeutungsweise den Verdacht möglicher Dunkelgeschäfte rechtfertigen
würden.

30. April 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Dr. René Bacher, Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten, Tel. 031/323 89 09