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Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE): Zusätzliche Sicherheit für die Konsumenten

MEDIENMITTEILUNG

3. APRIL 1996

Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
Zusätzliche Sicherheit für die Konsumenten

Die Herkunft von offen verkauftem Fleisch wird ab 1. Mai 1996 sichtbar deklariert:
Der Bundesrat hat eine
entsprechende Änderung der Lebensmittelverordnung beschlossen. Zusätzlich hat er
einem Kredit von Fr.
300'000.- zugestimmt, welcher der Entwicklung eines Tests zur Erkennung der Bovinen
Spongiformen
Enzephalopathie (BSE, "Rinderwahnsinn") dient. Diese Beschlüsse dienen der
Sicherheit der
Konsumentinnen und Konsumenten und ergänzen die 1990 unmittelbar nach dem ersten
BSE-Fall in der
Schweiz getroffenen Massnahmen, die sich als sehr effizient erwiesen haben. Der
Bundesrat hat schliesslich
zur Stützung des Rindfleischmarktes einem A-fonds-perdu-Beitrag von 10 Millionen
Franken sowie weiteren 10
Millionen Franken als Darlehen zugestimmt.

Die Lebensmittelverordnung von 1995 sieht die Herkunfts-Deklaration von Fleisch 
und
Fleischwaren bereits vor. Der
Beschluss des Bundesrates dehnt diese Vorschrift mit Wirkung ab 1. Mai 1996 auch 
auf
offen verkauftes Fleisch aus.
Damit wird den Konsumentinnen und Konsumenten die Herkunft dieser Produkte
angezeigt, ohne dass sie sich beim
Verkäufer danach erkundigen müssen. Diese Massnahme, die eine grössere Transparenz
über den Fleischhandel
ermöglicht, stärkt die Konsumsicherheit.

Weiter hat der Bundesrat einem Kredit von Fr. 300'000.- zugestimmt, welcher die
Entwicklung einer Methode
unterstützen soll, mit welcher bereits in den Schlachthäusern der BSE-Erreger im
Rinderhirn auf einfache Weise
nachgewiesen werden kann. Diese Forschungsunterstützung wird vom Bundesamt für
Veteinärwesen koordiniert.

Massnahmen zur Unterstützung der Produzenten

Die Befürchtungen der Konsumentinnen und Konsumenten wegen der BSE-Problematik haben
auf den Fleischmarkt
sehr starke Auswirkungen gezeitigt. Seit einer Woche sind die Produzenten mit
nahmhaften Abbestellungen von
Schlachttieren und Rindfleisch konfrontiert, was zu einem eigentlichen Zusammenbruch
des Rindfleischmarktes führte.
Die Schweizerische Genossenschaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung (GSF) hat
zusammen mit dem Bundesamt
für Landwirtschaft (BLW) beschlossen, Hinter- und Vorderviertel von Banktieren zum
Preis von Fr. 8.- pro kg
Schlachtgewicht aufzukaufen und zu lagern. Damit liegt dieser Ankaufspreis deutlich
unter dem mittleren Richtpreis, stellt
aber für die Bankvieh-Produzenten eine gewisse Sicherheit dar. Pro Woche werden
durchschnittlich 3'000 Stiere
geschlachtet. Der Finanzbedarf für den Ankauf wird auf fünf Millionen Franken pro
Woche veranschlagt. Dieser Betrag
wird vom Bund als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt, dieselbe Summe stellt
der Bund der GSF zusätzlich als
A-fonds-perdu-Betrag zur Verfügung. Somit stehen für die kommenden zwei Wochen
insgesamt 10 Millionen Franken als
Darlehen sowie weitere 10 Millionen Franken à fonds perdu bereit.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die 1990 nach dem ersten BSE-Fall in der Schweiz
getroffenen Massnahmen sich
nach dem heutigen Wissenstand als richtig, verhältnismässig und wirksam erwiesen
haben. Seit zehn Tagen wird die
Öffentlichkeit durch die zuständigen Bundesstellen zudem über die verschiedensten
Kommunikationswege (Hotline,
Internet, Teletext usw.) umfassend informiert. Darüber hinaus werden alle diese
Massnahmen laufend überprüft und -
wenn nötig - umgehend ergänzt oder angepasst.

EIDG. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT            EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst               Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

      Heinz-Karl Müller, PR-Verantwortlicher, Bundesamt für Veterinärwesen, Telefon
031 323 85 68
      Martin Stoll, Informationschef, Bundesamt für Landwirtschaft, Telefon 031 
322
81 28
      Hans U. Aebersold, Informationschef, Bundesamt für Gesundheitswesen, Telefon
031 322 95 05