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Einsetzung einer Überwachungskommission im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen

PRESSEMITTEILUNG

Einsetzung einer Überwachungskommission im Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens

Das parallel zur Uruguay-Runde ausgehandelte WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Aufgrund dieses
internationalen Abkommens, dem zur Zeit neben der EU und ihren Mitgliedstaaten auch
die USA, Kanada, Norwegen, Israel, Japan, Korea und die Schweiz angehören, müssen
öffentliche Beschaffungsaufträge für Güter, Dienstleistungen und Bauten des Bundes,
der Kantone sowie staatlicher Behörden aller Stufen und öffentlicher Unternehmen,
die in den Sektorbereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung tätig sind, 
ab
einem gewissen Umfang dem internationalen Wettbewerb zugänglich gemacht werden.
Diese Öffnung der Märkte erfolgt auf dem Prinzip der Reziprozität; das bedeutet,
dass die öffentlichen Beschaffungsmärkte soweit einer Öffnung unterzogen werden, 
wie
dies auch die Vertragspartner tun.
Zur Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung der internationalen Verpflichtungen
der Schweiz auf allen Stufen hat der Bundesrat eine Kommission eingesetzt, die sich
aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammensetzt und von Dr. Luzius Wasescha,
Vizedirektor im Bundesamt für Aussenwirtschaft, präsidiert wird. Die Kommission 
hat
u.a. zur Aufgabe, die schweizerische Position im WTO-Ausschuss für das öffentliche
Beschaffungswesen vorzubereiten, den Meinungsaustausch zwischen Vertretern des
Bundes und der Kantone über Fragen zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens zu fördern
und als Anlaufstelle für Einzelfragen im Zusammenhang mit den internationalen
Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zu
dienen.

Bern, 3. April 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung Welthandel WTO, Sektion 3, Erwin
Bollinger, Tf 031/322 22 93