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PTT-Reform: Privatrechtliches Anstellungsverhältnis bei Telecom AG

PRESSEMITTEILUNG

PTT-Reform: privatrechtliches Anstellungsverhältnis bei Telecom AG

Der Bundesrat hat beschlossen, im Rahmen der PTT-Reform für die künftige
Telecom AG privatrechtliche Dienstverhältnisse vorzuschlagen. Die Anstellungen
sind gemäss Obligationenrecht (OR) auf gesamtarbeitsvertraglicher Basis zu
regeln.

Der Bundesrat hatte am 18. März das PTT-Reformpaket verabschiedet, den
Entscheid über das Personalrecht für das Personal der Telecom AG, das nach dem
noch bis Ende 2000 geltenden Beamtenrecht massgebend sein wird,  indessen
ausgesetzt. Nach zusätzlichen Abklärungen durch das Eidg. Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement (EVED), beziehungsweise nach vertiefter Prüfung
möglicher Alternativen entschied sich der Bundesrat nun für das
privatrechtliche Dienstverhältnis gemäss OR.

Parallel zur Gewährung vermehrter unternehmerischer Freiheiten auf der Basis
eines neuen Unternehmungsstatuts muss für die Telecom AG auch das Personalrecht
flexibler und auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmung zugeschnitten
sein. Die in Konkurrenz zu in- und ausländischen Anbietern stehende
Unternehmung hat im Vergleich zu den Verwaltungsdepartementen des Bundes
unterschiedliche Bedürfnisse. Sie muss selbständig sowie zeit- und sachgerecht
auf die Marktverhältnisse reagieren können.

Im Grundsatz wird das Arbeitsvertragsrecht durch das OR geregelt. Auf dessen
Basis kann die Telecom AG gemeinsam mit den Sozialpartnern in eigener
Verantwortung die Detailbestimmungen aushandeln. Für das Gros der
Mitarbeitenden wird das Arbeitsverhältnis mit einem Gesamtarbeitsvertrag
geregelt, wobei bei besonderen Bedürfnissen auch Einzelverträge abgeschlossen
werden können. Von gewissen Bestimmungen des OR darf allerdings nicht oder
nicht zuungunsten des Arbeitnehmenden abgewichen werden.

4.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:

Dr. Hans Werder, Generalsekretär EVED
Tel. 031/322 55 06

Erwin Schüpbach, Generaldirektion PTT
Tel. 031 338 23 46