Vernehmlassungsverfahren zum Zusatzprotokoll über grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Pressemitteilung Bern, 3. April 1996
Vernehmlassungsverfahren zum Zusatzprotokoll über grenzüberschreitende
Zusammenarbeit
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Im Hinblick auf eine allfällige Unterzeichnung durch die Schweiz hat
der Bundesrat heute beschlossen, ein Vernehmlassungsverfahren bei den
Kantonen zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen von
1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften oder Behörden zu eröffnen.
Das Protokoll wurde im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und im
November 1995 zur Unterzeichnung aufgelegt. Es regelt zur Hauptsache
juristische Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, d.h. das
Recht der Gebietskörperschaften, Vereinbarungen abzuschliessen, die
Rechtswirkung von Beschlüssen, welche im Rahmen einer Vereinbarung über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefasst werden und die
Rechtspersönlichkeit der Organismen der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit. Das Protokoll zielt darauf ab, die
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu stärken und zu fördern und zwar
unter Einhaltung des Landesrechts jeder beteiligten Vertragspartei.
Da auch Binnenkantone an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
beteiligt sind, z.B. im Rahmen der INTERREG-Programme, werden sämtliche
Kantone begrüsst.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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