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Milchkontingentierung: Erleichterung der überbetrieblichen Zusammenarbeit

PRESSEMITTEILUNG

Milchkontingentierung: Erleichterung der überbetrieblichen Zusammenarbeit
Der Bundesrat hat die beiden Verordnungen über die Milchkontingentierung auf den 
1.
Mai 1996 geändert. In einer Zeit, in der intensiv am neuen Landwirtschaftsgesetz 
mit
seiner Neuordnung des Milchmarktes gearbeitet wird ("Agrarpolitik 2002"), geht es
nicht darum, die geltenden Bestimmungen zur Milchkontingentierung noch gross zu
ändern. Von Bedeutung ist aber jene Ergänzung, die den Produzenten angesichts
kommender Herausforderungen bereits heute vermehrten Spielraum verschafft: die
überbetriebliche Zusammenarbeit wird weiter geöffnet.
Neu ist, dass beim Zusammenschluss von zwei Betrieben zu einer
Betriebszweiggemeinschaft die Distanzlimite von 10 km nicht gilt, wenn die
Zusammenarbeit in einer Arbeitsteilung zwischen Milchproduktion und Aufzucht
besteht.
Zur Entlastung der Mengensituation wurde ausserdem die Möglichkeit einer Zuteilung
von Einzelkontingenten auf dem Gesuchsweg weiter eingeschränkt. Den Landwirten, 
die
die Verkehrsmilchproduktion neu aufnehmen möchten, kann der zuständige Milchverband
kein Kontingent mehr aus einer Korrekturmenge zuteilen.

Bern, 3. April 1996

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Michel Pellaux, stellvertretender Direktor, Bundesamt für Landwirtschaft, 031 322 
25
02
Hans Mai, wissenschaftlicher Adjunkt,  Bundesamt für Landwirtschaft, 031 322 25 
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