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RVOG : Ausgang der Abstimmung vom 9. Juni 1996 noch völlig offen

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsorganisation:
Ausgang der Abstimmung vom 9. Juni 1996 noch völlig offen

Die Meinungen zum neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
sind noch keineswegs gemacht. Anfangs März sind laut einer UNIVOX-Befragung
fast 50 Prozent der Befragten noch unentschieden, 29 Prozent würden der
bundesrätlichen Vorlage zustimmen, 23 Prozent würden sie ablehnen. Fast 75
Prozent der Stimmberechtigten sind grundsätzlich der Ansicht, dass die
schweizerischen Institutionen den heutigen Umständen anzupassen sind. Damit
nehmen grosse Teile der Stimmberechtigten eine ähnliche Einschätzung der Lage
vor, wie sie den Bundesrat bewogen hat, die RVOG-Vorlage auszuarbeiten.

Wie gut ist der Souverän über Fragen der Regierungs- und Verwaltungsreform
informiert, und wie hoch schätzt die Bevölkerung den Reformbedarf grundsätzlich
ein? Diese und andere Fragen beantwortet eine Zusatzstudie, die von der
Bundeskanzlei beim Institut für Politikwissenschaft an der Universität Zürich
im Rahmen einer regulären UNIVOX-Umfrage in Auftrag gegeben worden ist.
Grundlage ist eine repräsentativ durchgeführte Befragung von 698
Stimmberechtigten in der Deutsch- und Westschweiz. Die methodisch bedingte
Fehlerquote liegt dabei in der Grössenordnung von vier Prozent. Der
Befragungszeitraum erstreckt sich von Mitte Februar bis Mitte März 1996.

Grundsätzlich sieht der überwiegende Teil der Befragten die Zeit für
institutionelle Reformen gekommen. Die Haltung breiter Kreise wird in der
Studie jedoch als abwartend bezeichnet, und für viele haben offensichtlich
Sachprobleme wie die Arbeitslosigkeit grössere Priorität. Der harte Kern der
Reformbefürworter umfasst rund einen Viertel der Befragten. Im Hinblick auf die
Vorlage vom 9. Juni 1996 sind die Meinungen noch nicht gemacht. Zwar findet die
Ansicht Unterstützung, der Bundesrat brauche dringend Entlastung. Mehrheitlich
auf Zustimmung stossen aber auch einzelne Gegenargumente. Ebenso wenig haben
sich grosse Bevölkerungsteile zur Frage allfälliger Staatssekretäre eine
Meinung gebildet. Zudem fällt auf, dass bei den Befragten sowohl befürwortende
wie ablehnende Argumente ähnlich stark Unterstützung finden. Insgesamt geht aus
den teilweise widersprüchlichen Antworten ein deutlicher Bedarf an klärenden
Informationen hervor.

Der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Vorlage für die Erreichung der von den
Befragten als wünschbar erachteten Verbesserung wiederholt unterstrichen. Dies
betrifft insbesondere die neuen Methoden der Verwaltungsführung, die gewünschte
Bürgernähe der Verwaltung und die Stärkung des Kollegiums. Für die letztere
erachtet der Bundesrat die Staatssekretäre als angemessene Massnahme,
insbesondere weil sie innerhalb des bestehenden Stellenkontingents verwirklicht
wird. Hingegen ist die in der Umfrage zum Ausdruck gekommene Unkenntnis für den
Bundesrat Anlass, seine Erklärungsarbeit mit unverminderter Intensität
fortzuführen. Er fühlt sich in seinen Bemühungen gestärkt dadurch, dass sich
die Vorlage bei der Bevölkerung offenbar auf einem anderen Kenntnisstand
befindet als dies ablehnende politische Stimmen glauben machen wollen.

Allgemein wird das Verhältnis der Schweizerinnen und Schweizer zu ihrem Staat
in der Studie als kritisch-rational und distanziert beschrieben. Von einer
kontinuierlichen Abnahme der politischen Zufriedenheit und des
Regierungsvertrauens kann, so hält die Studie fest, jedoch nicht die Rede sein.
Der allgemeine Ruf der Bundesverwaltung ist zwar eher schlecht. Deutlich
positiver fallen die Antworten aber aus, wenn die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger nach ihren konkreten Erfahrungen gefragt werden: Während fast 50
Prozent ihre Erfahrungen als gut oder sehr gut bezeichnen, umfasst die Gruppe
mit schlechten bis sehr schlechten Erfahrungen nur 13 Prozent.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

29.04.96