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Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen. Zweite öffentliche abgeschlossen Auflage

PRESSEMITTEILUNG

Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen

Zweite öffentliche Auflage abgeschlossen

Die zweite öffentliche Auflage im Verfahren um Erteilung der Bau- und
Betriebsbewilligung für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in
Würenlingen (ZZL) ist am 22. April 1996 zu Ende gegangen. Insgesamt wurden elf
Einsprachen eingereicht. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Jahr über das
hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.

Öffentlich aufgelegt wurden in der Zeit vom 6. Februar bis 22. April 1996:

-    das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK)

-    die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
     (KSA)

-    die Stellungnahme der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) zu den
     Einsprachen des ersten Auflageverfahrens

-    der revidierte Sicherheitsbericht

Die hauptsächlichsten Einwendungen in diesem Auflageverfahren sind:

-    Das Bauprojekt entspreche in wesentlichen Teilen nicht der
     Rahmenbewilligung

-    Die Auswahl der Lager- und Transportbehälter für hochaktive Abfälle habe
     in einem öffentlichen Verfahren zu erfolgen

-    Die Störfallbetrachtung für die Halle zur Lagerung von mittelaktiven
     Abfälle sei unvollständig, insbesondere betreffend Flugzeugabsturz

-    Die Verbrennungs- und Schmelzanlage weise eine erhebliche Überkapazität
     auf

-    Vor dem Baubeginn seien die Auswirkungen der in der Nähe geplanten
     Gasleitung auf das ZZL zu untersuchen und die erforderlichen
     Schutzmassnahmen anzuordnen

Die HSK hat das Projekt eingehend überprüft. Sie empfiehlt, in einem ersten
Schritt die Baubewilligung für die ganze Anlage und die Betriebsbewilligung für
den Lagerteil zu erteilen. Bei der Konditionierungsanlage sowie der
Verbrennungs- und Schmelzanlage erlaube es der gegenwärtige Projektstand nicht,
eine abschliessende Beurteilung der Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb
vorzunehmen. Die Betriebsbewilligung für diese Anlageteile sei deshalb in einem
späteren Zeitpunkt zu erteilen. Die KSA schliesst sich dieser Meinung an und
schlägt einige ergänzende Auflagen vor.

Sämtliche Einsprachen werden zur Zeit durch das Eidgenössische Verkehrs- und
Energiewirtschaftdepartement geprüft. Dieses wird dem Bundesrat einen Antrag
unterbreiten.

Bern, 25. April 1996                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunft:     Philippe Huber, Bundesamt für Energiewirtschaft, Tel. 031 / 322
56 52