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Bundesrat nimmt Lageanalyse zum Spielbankengesetz vor

Pressemitteilung

Bundesrat nimmt Lageanalyse zum Spielbankengesetz vor

Bis auf weiteres werden keine neuen Kursaal-Bewilligungen mehr genehmigt

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Stand der Vorarbeiten zum neuen
Spielbankengesetz Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung,
insbesondere die Frage einer angemessenen Besteuerung, waren sehr umstritten.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, das gesamte Problem der Spielbanken, Kursäle und Geldspielautomaten
einer ganzheitlichen Lösung zuzuführen. Die Botschaft wird dem Parlament
frühestens im Herbst zugehen.

Die Entwicklung im Bereich der Glücksspiele ist zurzeit durch eine starke
Veränderung geprägt. Gab es noch 1992 in der Schweiz nur 15 Kursäle mit
Boulespielbewilligung, waren es 1995 bereits deren 22. Allein zwischen 1993,
dem Jahr der Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel, und 1995 gingen
beim Bundesrat acht Gesuche um Bewilligung des Boulespiels ein. Zurzeit sind
mindestens 20 weitere Projekte in Planung. Ähnlich dynamisch verläuft auch die
Entwicklung bei den Geldspielautomaten. Gab es noch zu Beginn der 90er Jahre in
den Kursälen keine Geldspielautomaten, so sind mittlerweile rund 2000 Geräte
installiert. Insgesamt dürften zurzeit in der Schweiz über 10 000 Geräte in
Betrieb sein.

Diese Entwicklung zeigt deutlich: Es besteht die Gefahr, dass das ganze
Glücksspielwesen ausser Kontrolle gerät und die Spielbankengesetzgebung
präjudiziert wird. Der Bundesrat hat daher eine ausführliche Lageanalyse
vorgenommen. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die bisherige sehr
liberale Praxis der Genehmigung kantonaler Kursaalbewilligungen und der
Homologierung sogenannter Geschicklichkeitsspielautomaten einer grundsätzlichen
Überprüfung bedarf. Der Bundesrat ist überzeugt, dass nur eine ganzheitliche
Regelung des Bereichs der Glücksspiele befriedigen kann.

Der erwähnten Präjudizierung will der Bundesrat begegnen, indem er bis auf
weiteres keine neuen kantonalen Boulespielbewilligungen mehr genehmigt und die
Zulassungspraxis im Bereich der Geldspielautomaten überprüft. Die Kantone sind
über die vorgesehenen Massnahmen bereits orientiert und werden im Rahmen einer
Anhörung zum neuen Gesetzeskonzept Stellung nehmen können.

24. April 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst