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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mündliche Information vom 17.4.1996

Mündliche Information

Der Bundesrat hat heute eine Aussprache über den Stand der Arbeiten bei der
Verfassungsreform geführt und im Hinblick auf das weitere Vorgehen einige
Leitlinien festgelegt.

Aufgrund der Resultate des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat das
bisherige Konzept der "Verfassungsreform als offener Prozess" bestätigt.
Entsprechend soll dem Parlament ein Verfassungsentwurf mit drei Hauptelementen
vorgelegt werden.

Nachführung oder mise à jour des geltenden geschriebenen und ungeschriebenen
Verfassungsrechtes (aufgrund der gelebten Verfassungswirklichkeit);

Reform Bereich "Volksrechte";

Reform Bereich "Justiz".

Diese drei Teile sollen in der gleichen Botschaft dargelegt und in separaten
Blöcken behandelt werden. Sie sollen somit separat zur Abstimmung gebracht
werden.

Aufgrund dieser Vorgaben wird das EJPD nun die konkreten Vorschläge ausarbeiten
und dem Bunderat für seine Klausursitzung vom 22. Mai unterbereiten.

17.4.96