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Zum Verbleib von Bruno Bréguet

Pressemitteilung

Zum Verbleib von Bruno Bréguet

EDA und EJPD wissen nichts über die Umstände seines Verschwindens und seinen
Aufenthalt

In letzter Zeit wurden in den Medien wiederholt Spekulationen über den
derzeitigen Aufenthalt von Bruno Bréguet und über die Zuständigkeit der
Bundesbehörden in diesem Zusammenhang angestellt. EJPD und EDA legen deshalb
Wert auf die folgenden Feststellungen:

1. Entführungsdelikte fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in
den Kompetenzbereich der Kantone. Eine Vermisstenanzeige wurde bei den Tessiner
Behörden eingereicht. Das Bundesamt für Polizeiwesen hat sie an Interpol
übergeben, doch hat diese europaweite Ausschreibung bis heute nichts erbracht.

2. Aktivitäten im Rahmen des konsularischen Schutzes, für den das EDA zuständig
ist, sind derzeit nicht möglich. Dieser Schutz kann erst zur Anwendung
gelangen, wenn der Aufenthaltsort der betroffenen Person bekannt ist. Dies ist
hier nicht der Fall.

3. Erneut ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesanwaltschaft Bruno Bréguet im
Rahmen des Ermittlungsverfahrens Carlos einvernehmen wollte. Die entsprechende
Vorladung konnte ihm im Spätsommer/Herbst 1995 nicht zugestellt werden, da er
sich zu jenem Zeitpunkt nicht an seiner Tessiner Adresse aufhielt.

4. Bei der kürzlichen Ungarnreise von Bundesanwältin Carla Del Ponte war das
Verschwinden von Bruno Bréguet kein Thema. Das gleiche gilt für den derzeitigen
Besuch von Bundesrat Arnold Koller in Budapest.

18. April 1996

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