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Getreide und Futtermittel: Anpassung von Zollansätzen per 1. April 1996

PRESSEMITTEILUNG

Getreide und Futtermittel: Anpassung von Zollansätzen per 1. April 1996

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat die Zollansätze für
Futtergetreide und Futtermittel an die jüngste Entwicklung der Rohstoffpreise franko
Schweizergrenze angepasst. Die Änderungen treten am 1. April 1996 in Kraft. Die 
auf
denselben Zeitpunkt in Kraft tretende Herabsetzung des Garantiefondsbeitrages um 
Fr.
5.-- je 100 kg Ware wurde über die Zollansätze der beitragspflichtigen Produkte
kompensiert.
Mit der Revision der Zollansätze per 1. April 1996 wurde der Beschluss des
Bundesrates vom 24. Januar 1996 über die Senkung der Schwellenpreise teilweise
vollzogen. Dieses Vorgehen entspricht bisheriger Praxis, die sich bewährt hat. Die
vollständige Umsetzung der neuen Schwellenpreise wird per 1. Juli 1996 erfolgen.
Dabei wird das EVD die Zollansätze für die Warengruppe Getreide, d.h. des
Zolltarifkapitels 10 so festlegen, dass das Importpreisniveau gegenüber den heute
geltenden Schwellenpreisen um lediglich Fr. 7.-- je 100 kg absinken wird. Der
Importwert für Gerste wird somit ab 1. Juli Fr. 60.-- anstelle der heutigen Fr.
67.-- je 100 kg ausmachen.
Die Situation am Weltmarkt ist weiterhin sehr labil. Sie ist einerseits geprägt 
von
Tiefstbeständen an Lagervorräten, wie sie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr dagewesen
sind. Andererseits lassen die erwarteten Zunahmen der Anbauflächen in der nördlichen
Hemisphäre und die daselbst herrschenden Witterungsverhältnisse auf eine
Verbesserung der Versorgungslage schliessen. Die Lage wird sich in Abhängigkeit 
von
der weiteren Entwicklung der klimatischen Gegenbenheiten und dem Anbauverhalten 
in
der südlichen Hemisphäre erst in den kommenden Monaten konkreter beurteilen lassen.
Die Preisentwicklung auf dem Weltmarkt wird möglichst über die Zollansätze
aufgefangen, um grösseren Preisschwankungen auf dem inländischen Markt vorzubeugen.
Das EVD verfolgt die Preisentwicklung aufmerksam und wird nötigenfalls weitere
Korrekturen vornehmen.

Bern, 1. April 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Andres Bolliger, Sektion Marktfragen, Bundesamt für Landwirtschaft, 031 322 26 87