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Visumpraxis soll verbessert werden

Pressemitteilung

Visumpraxis soll verbessert werden

EJPD und EDA beauftragen Arbeitsgruppe, Verbesserungsvorschläge zu realisieren

Die schweizerische Visapraxis funktioniert im allgemeinen gut, weist aber auch
Schwachstellen auf. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
und das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) haben
beschlossen, die Mängel und Probleme bei der Visaerteilung gemeinsam zu
beheben. Sie haben der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Praxis der
Visaerteilung (AÜV) den Auftrag erteilt, die in ihrem Bericht vorgeschlagenen
Sanierungs-massnahmen zu verwirklichen und die Umsetzung zu überwachen.

Schwachstellen

Die AÜV wurde im November 1994 eingesetzt - ausgelöst durch die sogenannte
Kabuga-Affäre. Sie erhielt den Auftrag, die Praxis der Visaerteilung, der
Fernhaltemassnahmen sowie der Wegweisung umfassend zu überprüfen und
Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen. Die Arbeitsgruppe, die ihre
Untersuchungsbericht vor den Sommerferien ablieferte, kam zum Schluss, dass die
Kompetenzaufteilung und die Verfahrensabläufe in und zwischen den Departementen
bzw. Aussenstellen bei den jährlich anfallenden mehreren hunderttausend
Gesuchen im allgemeinen gut funktionieren. Die identifizierten Schwachstellen
fasste sie in einer Liste zusammen. Sie betreffen im wesentlichen folgende
Punkte:

· Unklare Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen EDA und EJPD für die Behandlung
von nicht-offiziellen Einreisegesuchen hoher ausländischer Beamter

· Lückenhafte Informationslage und Entscheidkriterien für die Früherkennung von
Ausländern, die - insbesondere aus politischen Gründen - unerwünscht sind

· Die Einreisevoraussetzungen sind zuwenig transparent.

· Das Visumsverfahren in den schweizerischen Auslandvertretungen wird durch zu
komplizierte, unübersichtliche und verspätete Weisungen erschwert; es fehlt ein
zentrales elektronische Register.

· Die Verantwortung der Missions- und Postenchefs im Ausland ist zu wenig klar
geregelt. Die Chefs von Auslandvertretungen müssen sich vermehrt um den
Visumsbereich kümmern. Die Unterbreitung politisch heikler Fälle hängt zu sehr
vom Ermessen ab. Bei zu grosser Freizügigkeit entsteht die Gefahr, dass
unerwünschte Personen einreisen.

· Die unterschiedliche kantonale Praxis bei der Genehmigung von
Einladungs-schreiben erschwert die Visumerteilung. Die Erteilung von überaus
zahlreichen Aufenthaltsbewilligungen an Cabaret-Tänzerinnen belastet das Image
der Schweiz.

· Im Tourismusbereich besteht ein Spannungsverhältnis zwischen
Fremdenver-kehrsförderung und Verhinderung unerwünschter Einreisen.

Lösungsansätze

Zu allen Mängeln schlägt der Bericht Korrekturmassnahmen vor. So soll die
Kompetenzaufteilung zwischen EJPD und EDA klarer geregelt werden, soll die
Behandlung von Inhabern von Spezialpässen an die internationalen
Gepflogenheiten angepasst werden, sollen politisch heikle Fälle einheitlich
behandelt werden, sollen die Verantwortung der Missions- und Postenchefs im
Ausland deutlicher definiert und die Entscheidgrundlagen ausgebaut werden, soll
die Ausbildung von Beamten verbessert werden. Zum Teil sind die vorgeschlagenen
Verbesserungen bereits im Gang, z.B. das Projekt Elektronische
Visumausstellung(EVA), mit welchem mittels On-line-Verbindung zum Bundesamt für
Ausländerfragen eine effizientere und weniger fehleranfällige Visumspraxis der
schweizerischen Auslandvertretungen angestrebt wird.

Die AÜV wird von Botschafter Heinrich Reimann, Stv. Direktor Politische
Abteilung II des EDA, und Vizedirektor Robert Eugster vom Bundesamt für
Ausländerfragen des EJPD geleitet. Weiter gehören der Arbeitsgruppe Botschafter
Daniel von Muralt (Protokollchef), Hanspeter Egger (Chefinspektor in der
Direktion für Verwaltungs-angelegenheiten und Aussendienst des EDA), Urs Hadorn
(Stv. Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge) und Urs von Daeniken (Chef
Bundespolizei) an. Die AÜV hat den beiden Departementsvorstehern regelmässig
über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten.

Der Bericht der AÜV vom 29. Juni 1995 wird den Geschäftsprüfungs-Kommissionen
der Eidgenössischen Räte sowie den interessierten Bundesstellen und den
schweizerischen Auslandvertretungen zugestellt.

29. September 1995

EIDG. JUSTIZ- UND
UND POLIZEIDEPARTEMENT

EIDG. DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN