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Neues militärisches Baubewilligungsverfahren

Keywords: Pressemitteilung, militärisches Baubewilligungsverfahren, Verordnung,
MBV, Ausführungsbestimmungen zum Militärgesetz, Bauwesen

(Ti) Neues militärisches Baubewilligungsverfahren

(Ld) Der Bundesrat hat die Verordnung über das Bewilligungsverfahren für
militärische Bauten und Anlagen (MBV) verabschiedet. Die neue Verordnung tritt
am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie enthält die entsprechenden
Ausführungsbestimmungen zum neuen Militärgesetz (MG), das für militärische
Bauten und Anlagen ein bundesrechtliches Baubewilligungsverfahren einführt.

(Tx) Die Verordnung sieht ein formelles bundesrechtliches
Baubewilligungsverfahren vor, das dem für zivile Bauten geltenden Verfahren
angeglichen ist. Hingegen bleibt die Freistellung von kantonalen und kommunalen
Bewilligungen weiterhin bestehen.
	Bewilligungspflichtig sind das Errichten, Ändern oder die Umnutzung von
Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen. Das Verfahren ist
grundsätzlich öffentlich und es werden Mitwirkungs-, Einsprache- und
Beschwerderechte der Kantone, Gemeinden und betroffener Dritter, insbesondere
auch der Natur- und Umweltschutzorganisationen, begründet.
	Nach bisher geltendem Recht bestand für militärische Bauvorhaben keine
Bewilligungspflicht des Bundes; auch eine formelle kantonale oder kommunale
Baubewilligung war nicht erforderlich. Das Bauwesen des EMD richtete sich
einzig nach der Bauverordnung des Bundes, welche die Bauplanung, Bauausführung
und Kreditordnung regelt.
	Der Entwurf zur neuen MBV war im vergangenen Winter in die
Vernehmlassung geschickt worden und hatte dabei eine breite Unterstützung
gefunden.

Zusätzliche Auskünfte: Ulrich Appenzeller, Chef Sektion Baubewilligungen und
Recht, Generalsekretariat EMD, 031/324 50 39

Hinweis an die Redaktionen: Der Vernehmlassungsbericht kann ebenfalls über
diese Adresse bezogen werden.