Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

NR-Wahlen: Ueber 2800 Kandidatinnen und Kandidaten in den Startlöchern

Pressemitteilung

Nationalratswahlen: Ueber 2800 Kandidatinnen und Kandidaten in den Startlöchern

Die Bundeskanzlei hat die Ueberprüfung aller Kandidaturen aus Proporzkantonen
für die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 1995 abgeschlossen.

In den 21 Proporzkantonen stellen sich insgesamt 2834 Personen (990 Frauen und
1844 Männer) auf total 278 Listen zur Wahl. Dies sind 273 Personen mehr als
1991 und 434 Personen mehr als 1987. Auch die Anzahl Listen stellt einen neuen
Rekord dar: 1991 waren gesamtschweizerisch 248, 1987 222 Listen zu verzeichnen.

Erstmals sind 1995 Kandidaturen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
zu verzeichnen: es sind deren acht. Drei Personen haben das Bürgerrecht zweier
Staaten. 22 Personen kandidieren ausserhalb ihres Wohnsitzkantons. Diverse
kandidierende Personen müssten sich im Falle einer Wahl zwischen ihrer
Anstellung im Kirchendienst oder als Bundesbesamte und dem Nationalratsmandat
entscheiden.

Der Anteil kandidierender Frauen hat gegenüber 1991 um 156 und gegenüber 1987
um 286 zugenommen. Auch relativ zur Gesamtzahl der Kandidaturen ist der
Frauenanteil leicht angestiegen (1987: 29,3 %, 1991: 32,6 %, 1995: 34,9 %).

Zugenommen hat schliesslich die Anzahl der Listenverbindungen (1987: 48; 1991:
54; 1995: 56) und der Unterlistenverbindungen (1987: 17; 1991: 31; 1995: 40).
Hingegen sind Unter-Unter-listenverbindungen nach neuem Recht nicht mehr
möglich (1991 waren drei Unter-Unterlistenverbindungen eingegangen worden).

In den fünf Majorzkantonen (Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell
Innerrhoden) stehen noch nicht alle Kandidaturen fest: Uri, Glarus und
Appenzell Innerrhoden kennen weder die Möglichkeit stiller Wahlen noch ein
Anmeldeverfahren. Dort darf am 22. Oktober 1995 für jede wählbare Person die
Stimme gegeben werden. In den Ständen Obwalden und Nidwalden ist rechtlich neu
eine stille Wahl möglich; doch wird es aller Voraussicht 1995 nach nicht dazu
kommen. Die Anmeldefrist für Nationalratskandidaturen läuft in diesen beiden
Kantonen erst am 22. September 1995 ab.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst
19.9.95