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Bundesrat will Geschäftsbericht mit politischer Jahresplanung verbinde

Pressemitteilung

Bundesrat will Geschäftsbericht mit politischer Jahresplanung verbinden

Der Bundesrat hat im Einvernehmen mit den Geschäftsprüfungskommissionen beider
Räte beschlossen, die jährliche Berichterstattung über seine Geschäftsführung
neu zu gestalten. Jeweils im Herbst soll eine Schwerpunkteplanung gutgeheissen
werden, aufgrund welcher der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin in der
letzten Session des Jahres im Dezember vor den Räten die Zielsetzungen des
Kollegiums im Namen der Landesregierung erläutert. Dabei soll es sich nicht um
einen rückblickenden Rechenschaftsbericht handeln, sondern um eine
vorausschauende Tätigkeitsskizze mit Programmcharakter.

An dieser Jahresplanung soll danach im Rahmen der bisherigen Berichterstattung
die bundesrätliche Geschäftstätigkeit gemessen werden. Der Bundesrat wird
seinen Geschäftsbericht wie gewohnt jeweils am Anfang des Jahres zuhanden des
Parlaments verabschieden, welches diesen in der Regel während der Sommersession
behandelt. Inhaltlich soll der Geschäftsbericht jedoch Bezug nehmen auf die
Jahresziele, die er sich vorgängig gesetzt hat.

Aufgrund dieser Neugestaltung des Geschäftsberichtes erhofft sich der Bundesrat
eine bessere Wechselwirkung zwischen der rückblickenden Darstellung seiner
Tätigkeit und der Planungsarbeit, womit ein Beitrag an eine kohärente
bundesrätliche Politik geleistet werden soll. Dadurch soll letztlich auch die
Geschäftsprüfung erleichtert und verbessert werden, womit einem seit langem
geäusserten Anliegen der Geschäftsprüfungskommission Rechnung getragen werden
kann. Der Bundespräsident wird in der kommenden Wintersession eine solche
Erklärung im Namen des Bundesrates abgeben.

Diese neue Regelung soll vorerst für zwei Jahre in Kraft treten. Danach werden
Bundesrat und Geschäftsprüfungskommissionen eine Bilanz ziehen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

18.9.1995