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Bundesrat möchte Bewilligungsverfahren straffen


Pressemitteilung

Bundesrat möchte Bewilligungsverfahren straffen

Der Bundesrat will die vielfach langwierigen Verfahren für die Bewilligung von
Infrastrukturbauten (wie Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, touristische
Transportanlagen usw.) vereinfachen. Er hat deshalb das Eidgenössische
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) beauftragt, bis Mitte 1996
ein entsprechendes Revisionspaket in die Vernehmlassung zu geben.

Gegenwärtig beanspruchen die Bewilligungs- und Rekursverfahren für Projekte,
die hauptsächlich durch Bundesrecht geregelt werden, unverhältnismässig viel
Zeit. Dies bewirkt auch eine beträchtliche Kostenteuerung. Deswegen beauftragte
der Bundesrat im Rahmen des Revitalisierungsprogramms für die Wirtschaft seine
Verwaltungskontrolle (VKB) zu prüfen, wie diese Verfahren vereinfacht und
beschleunigt werden könnten. Eine Arbeitsgruppe unterbreitete zahlreiche
Verbesserungsvorschläge, und ein Leitungsausschuss mit Vertretungen des Bundes,
der Kantone, der Wirtschaft und der Umweltschutzorganisationen untersuchte
seinerseits diese Vorschläge auf deren Realisierbarkeit.

Der Bundesrat hat sich heute den Vorschlägen des Bundeskanzlers angeschlossen
und einzelne davon präzisiert. Er beauftragte das EVED, zusammen mit den
ebenfalls zuständigen Departementen die detaillierten Modalitäten für
Verbesserungen im Bewilligungs- und im Rechtsmittelverfahren des Bundes zu
erarbeiten. Insbesondere sollen sogenannte konzentrierte Verfahren für die
Bewilligung von Eisenbahn- und Rohrleitungsanlagen, Grenzkraftwerken,Anlagen
öffentlicher Schiffahrtsunternehmungen sowie elektrischen Anlagen eingeführt
werden: Wo bisher auf Bundesebene mehrere Bewilligungen erforderlich waren,
soll inskünftig ein einziger, alle Aspekte umfassender Gesamtentscheid gefällt
werden.
Dieser wird durch die Behörde getroffen, die von der Einreichung des Gesuchs
bis zur Bewilligung für das Hauptverfahren verantwortlich ist, nachdem sie die
übrigen interessierten Stellen angehört hat. Somit wird das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft zwar keine Bewilligung mehr für Rodungen erteilen,
dafür aber eine einlässliche Stellungnahme abgeben können. Aeussert es sich im
negativen Sinne, so soll ein eingehendes Differenzbereinigungsverfahren die
Suche nach gemeinsamen Lösungen ermöglichen, womit das Gleichgewicht von
Schutz- und Nutzungsinteressen nach wie vor gewahrt bleibt.

Ferner sollen Projektgenehmigungs-, Enteignungs- und Subventionsverfahren
besser koordiniert werden. Vorgesehen sind im weiteren Raumplanungsmassnahmen
und prozessuale Verbesserungen. Auch sind die Verfahren für touristische
Transportanlagen, Nationalstrassen, Meliorationen, Deponien usw. zu
vereinfachen. Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten bereits im
nächsten Jahr eine Sammelbotschaft mit den erforderlichen Gesetzesänderungen
vorzulegen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

13.9.95

Auskunft: Bernhard Hahnloser, Chef VKB (031 322 38 01)