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Besuch eines schweizerischen Truppenteils durch die Bundesrepublik

Keywords: Pressemitteilung, OSZE-Ueberprüfung, Bundesrepublik Deutschland,
Inanterieregiment 27, Wiener Dokument, Transparenz, Vertrauensbildung

(Ti) Besuch eines schweizerischen Truppenteils durch die Bundesrepublik
Deutschland - OSZE-Ueberprüfung beim Infanterieregiment 27

(Tx) Auf Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland wird am 13. September 1995 im
Rahmen der OSZE und gestützt auf die Bestimmungen über die vertrauens- und
sicherheitsbildenden Massnahmen des Wiener Dokumentes 1994 das
Infanterieregiment 27 von deutschen Offizieren überprüft. Das durch das
Geniebataillon 6 verstärkte Infanterieregiment 27 leistet seinen diesjährigen
Wiederholungskurs in der Ostschweiz (Raum Andelfingen - Neuhausen - Ermatingen
- Bütschwil - Illnau).
	Dabei handelt sich um die zweite Ueberprüfung eines schweizerischen
Truppenteiles im laufenden Jahr und die siebte Ueberprüfung seit 1992
insgesamt. Der Ueberprüfungsbesuch findet während eines Arbeitstages statt und
dauert bis zu 12 Stunden. Die Ueberprüfung des verstärkten Infanterieregimentes
27 aus der Felddivision 6 beinhaltet Orientierungen durch die
Truppenkommandanten, Besuche bei der Truppe und die Ueberprüfung der im Rahmen
der OSZE ausgetauschten Informationen bezüglich Personalumfang sowie Anzahl und
Typ der vorhandenen Hauptwaffensysteme (Panzerjäger PIRANHA, schwerer
Minenwerfer 12 cm).
	Im Rahmen des gegenseitigen Austausches militärischer Informationen
über die Streitkräfte der OSZE-Teilnehmerstaaaten gibt die Schweiz seit 1992
Informationen über Truppen im Wiederholungskurs bekannt. Obwohl die Dauer des
Wiederholungskurses nicht mehr als 21 Tage beträgt und damit nicht unter die
Bestimmungen des Wiener Dokumentes 1994 fällt, macht die Schweiz im Sinne der
Transparenz und Vertrauensbildung auch unsere Truppen der Ueberprüfung
zugänglich.
	Die Ueberprüfung von Truppenteilen ist nebst der Inspektion
militärischer Aktivitäten eine der beiden Verifikationsmöglichkeiten als Teil
der vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen. Sie erlaubt aufgrund der
festgelegten Ueberprüfungsquoten (für das Jahr 1995 hat die Schweiz eine Quote
von zwei Ueberprüfungsbesuchen akzeptiert) jedem OSZE-Teilnehmerstaat, die im
Rahmen des jährlichen Austausches von Informationen über militärische
Streitkräfte bekanntgegebenen Daten vor Ort zu überprüfen.

Für weitere Auskünfte: Urs Peter Stebler, Informationschef der Gruppe für
Generalstabsdienste (GGST), Bundeshaus Ost, Tel. 031/324 52 17 oder Sektion
Abkommensvollzug, Stab der Gruppe für Generalstabsdienste, Tel. 031/324 54 03.

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