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Schutz diplomatischer Vertretungen - FWK-Einsatz zugunsten der Stadtpo

Keywords: Pressemitteilung, FWK-Einsatz, Schutz diplomatischer Vertretungen,
Stadtpolizei Zürich, Ueberbrückungshilfe, Schutzbewachung, französische
Generalkonsulat, türkische Generalkonsulat, Subsidäreinsatz

(Ti) Schutz diplomatischer Vertretungen - FWK-Einsatz zugunsten der Stadtpolizei 
Zürich

(Ld) Im Sinne einer befristeten Ueberbrückungshilfe stellt das Eidg.
Militärdepartement (EMD) der Stadtpolizei Zürich für die Schutzbewachung
diplomatischer Vertretungen Angehörige des Festungswachtkorps (FWK) zur
Verfügung. Der Entscheid beruht auf der vom Bundesrat verabschiedeten Weisung,
den Schutz der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz zu
verbessern und den betroffenen Kantonen und Städten - zur Verstärkung der
Polizeikorps und nach Massgabe ihrer verfügbaren Kräfte - für eine bestimmte
Dauer FWK-Angehörige zuzuweisen.

(Tx) In diesem Kontext bildet die vom Vorsteher des Eidg. Militärdepartementes
(EMD) auf Antrag des Generalstabschefs beschlossene Abkommandierung eines
FWK-Einsatzzuges zur Stadtpolizei Zürich eine zeitlich befristete
Unterstützung, die nach Massgabe der verfügbaren Kräfte erfolgt. Der Einsatz
der 12 FWK-Angehörigen in Zürich erfolgt zur Schutzbewachung des Französischen
und des Türkischen Generalkonsulats. Der Einsatz beginnt am 9. Oktober; die
Dauer des Einsatzes ist bis zum 31. Dezember 1995 befristet. Die eingesetzten
Teile des FWK sind grundsätzlich für diesen Subsidiäreinsatz zur Stadtpolizei
Zürich abkommandiert und für den Einsatz dem Polizeikommando unterstellt.
	Die FWK-Angehörigen leisten diesen Dienst freiwillig als Bedienstete
des Bundes, die einer militärischen Berufsformation angehören. Sie tragen
während des Einsatzes die FWK-Dienstkleider und bringen auch Material und
Fahrzeuge der Armee zum Einsatz. Die militärische Berufsformation des
Festungswachtkorps untersteht dem Beamtengesetz des Bundes. Wie schon in
früheren Fällen (z.B. gegenwärtig Schutz verschiedener Botschaften in Bern)
sind die Festungswächter bewaffnet. Im subsidiären Einsatz gelten im Rahmen der
konkreten Aufträge die Vorschriften der zuständigen Polizeikorps, insbesondere
bezüglich Waffengebrauch (Prinzip der Verhältnismässigkeit im Falle von Notwehr
und Notwehrhilfe) und Dienstbetrieb. In diesem Sinne erteilen die
Festungswächter auch keine Medienauskünfte, dafür ist einzig die
einsatzverantwortliche Stadtpolizei Zürich zuständig.

Für weitere Auskünfte: Zur FWK-Abkommandierung: Urs Peter Stebler,
Informationschef der Gruppe für Generalstabsdienste (GGST), Bundeshaus Ost,
Tel. 031/324 52 17
Zum Einsatz in Zürich: Bruno Kistler, Informationsstelle der Stadtpolizei
Zürich, Tel. 01/216 70 80