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Rechtserlasse per Computer

Pressemitteilung

Rechtserlasse per Computer

Die Rechtsinformatik des Bundes erhält ein neues Konzept. Auf Initiative des
Vereins Schweizerische Juristische Datenbank, dem die Eidgenossenschaft, der
Schweizerische Juristenverein und der Schweizerische Anwaltsverband als
Gründungsmitglieder angehören, wird das aus dem Jahr 1985 stammende
Rechtsinformatik-Konzept grundlegend überprüft und dem heutigen Stand von
Technik und Wissenschaft angepasst.

Ziel ist es, konzeptionelle Grundlagen für eine Datenbankorganisation zu
erarbeiten, die per Computer einen raschen und unkomplizierten Zugriff auf alle
Erlasse des Bundes und der Kantone, auf die Rechtsprechung und die
Rechtsliteratur erlaubt. Der Zugriff soll in den drei Amtssprachen erfolgen
können. Eine wertvolle Grundlage des neuen Konzepts bilden die Erfahrungen,
welche die SWISSLEX Schweizerische Juristische Datenbank AG, Bern, bei der
Aufbereitung und dem Vertrieb juristischer Informationen auf dem Informatikweg
gewonnen hat. Sie wurde 1986 unter Mitwirkung des obenerwähnten Vereins
gegründet.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Bundeskanzlei haben
die Erarbeitung des neuen Konzeptes im Frühling 1995 öffentlich ausgeschrieben.
Den Zuschlag erhielten die GfAI, Gruppe für Angewandte Informatik in
Herrenschwanden, die für den Bund bereits eine Reihe von Informatikprojekten
betreut hat, und die Medienrechtspraxis Franz A. Zölch in Bern. Die beiden
Firmen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die dem
Bundesrat bis Februar 1996 das neue Rechtsinformatik-Konzept abliefern wird.

6. Oktober 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Vizedir. Wolfgang Wendrich BJ, Tel. 322 41 35