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Ordnungsbussengesetz verabschiedet

Pressemitteilung

Ordnungsbussengesetz verabschiedet
Erste Ergebnisse der Vernehmlassung zur Ordnungsbussenverordnung

Das Parlament hat heute Freitag in der Schlussabstimmung mit 115:52 Stimmen
(Nationalrat) und 36:0 Stimmen (Ständerat) das revidierte Ordnungsbussengesetz
verabschiedet. Kernpunkt der Revision ist die Erhöhung des Höchstbetrags für
Ordnungsbussen von 100 auf 300 Franken. Damit wird die präventive Wirkung der
Ordnungsbussen, die in den letzten 20 Jahren durch die Geldentwertung
kontinuierlich abgeschwächt worden ist, wieder hergestellt.

Auf der Grundlage des OBG-Revisionsentwurfs hatte das Eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement (EJPD) bereits am 11. April 1995 den Entwurf einer
Expertengruppe zu einer neuen Ordnungsbussenverordnung (OBV) mit detaillierter
Bussenliste in die Vernehmlassung gegeben. Gemäss Entwurf werden die
Ordnungsbussen nicht schematisch verdreifacht, sondern differenziert nach dem
Schweregrad der Widerhandlung erhöht. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 30.
Juni 1995. Die Auswertung der zahlreichen Antworten ist soweit fortgeschritten,
dass erste Ergebnisse vorliegen.

Breite Zustimmung
Der Verordnungsentwurf ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen.
Insbesondere die grosse Mehrheit der Kantone ist mit der Stossrichtung der
Revision einverstanden. Die Verkehrsverbände vertreten hingegen zum Teil
gegensätzliche Positionen. Auf der einen Seite befürworten die eigentlichen
Automobilverbände eher niedrigere Bussen. Auf der anderen Seite möchten die
Vertreter der schwächeren Verkehrsteilnehmer die Beträge insbesondere bei
gefährlichen Widerhandlungen erhöhen.

Zeichen für bessere Einhaltung der Tempolimiten innerorts
Aufgrund dieser ersten Ergebnisse ist Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des
EJPD, zum Schluss gekommen, in einem wesentlichen Punkt vom Entwurf der
Expertengruppe abzuweichen. Er wird dem Bundesrat beantragen,
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 16-20 km/h wie bisher im
ordentlichen Verfahren zu ahnden. Der Einbezug dieses Tatbestandes in das
Ordnungsbussenverfahren ist in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit
abgelehnt worden. Im Ausserortsbereich und auf Autobahnen sind demgegenüber die
Vernehmlassungsvorschläge gut angenommen worden.

Der Bundesrat wird zahlreiche weitere Detailanträge noch genauer prüfen und die
Bussenliste allenfalls entsprechend anpassen. Sofern die Referendumsfrist
unbenützt abläuft, wird der Bundesrat Anfang 1996 die neue
Ordnungsbussenverordnung verabschieden und zusammen mit dem revidierten
Ordnungsbussengesetz auf den 1. Juli 1996 in Kraft setzen.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

6. Oktober 1995

Weitere Auskünfte:
Pascal Blanc, Chef der Sektion Zulassungsausweise, Haftpflicht, Strafen im
Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 / 963 42 54.