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Bundesrat setzt Bundesgesetz über

Pressemitteilung

Bundesrat setzt Bundesgesetz über
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum in Kraft

Der Bundesrat hat am Mittwoch per 1. Januar 1996 das Bundesgesetz in Kraft
gesetzt, in welchem Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für
Geistiges Eigentum (IGE) festgelegt sind. Als Direktor des neuen Institus hat
er Dr. iur. Roland Grossenbacher, den amtierenden Direktor des Bundesamts für
geistiges Eigentum, gewählt.

EJPD verwirklicht ersten Schritt zu New Public Management

Mit der Umwandlung des bisherigen Bundesamts für Geistiges Eigentum (BAGE) in
das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), eine selbständige,
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte öffentlichrechtliche
Anstalt, wird nach dreijähriger Vorbereitungszeit im Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartement (EJPD) ein Verwaltungsführungs-Konzept konsequent
verwirklicht, welches in der Bundesverwaltung unter dem Stichwort New Public
Management, bzw. wirkungsorientierte Verwaltungsführung nach und nach Fuss
fasst. Es bringt eine klare Trennung der politisch-strategischen von der
betrieblich-operativen Ebene. Die Umwandlung des BAGE zum IGE trägt zur
Konkretisierung einer flexibleren Verwaltungsführung bei, wie sie der Bundesrat
in seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 angestrebt hat.

Volle Kostenwahrheit und konsequente Eigenfinanzierung

Auf Gemeinde- und Kantonsebene sind Verwaltungsreformen mit dieser
Stossrichtung schon weiter fortgeschritten. Auf Bundesebene sollen nun
diejenigen Verwaltungseinheiten vorangehen, die nach aussen, aber auch intern,
Produkte und Dienstleistungen anbieten. Bei der Umwandlung des BAGE zum IGE ist
eine zusätzliche günstige Voraussetzung gegeben: Das neue Institut für
Geistiges Eigentum wird mit betriebswirtschaftlicher Selbständigkeit in der
Lage sein, sich selbst zu finanzieren. Der Bund wird nur noch da Abgeltungen
leisten, wo er selbst Dienstleistungen des Instituts beansprucht. Eine
vollständige Abkoppelung von Budget und Rechnung des Bundes garantiert die
volle Kostenwahrheit und setzt die konsequente Eigenfinanzierung des IGE durch.

Verbesserte Dienstleistungen, aber höhere Gebühren

Mit dem neuen organisationsrechtlichen Statut des IGE dürfen die Kunden eine
deutliche Verbesserung der Dienstleistungen erwarten. Im Markenbereich
beispielsweise soll die Wartezeit für die Behandlung eines Gesuches im ersten
Geschäftsjahr von heute bis zu 20 auf etwa fünf Monate gesenkt werden. Ein
besonderes Schwergewicht will das IGE auch auf die Patentinformation legen.
Hier sollen etwa die Recherchen zum Stand der Technik benutzerfreundlich
aufbereitet und präsentiert werden. Solche Informationen sind für technisch
innovative Unternehmen wichtig; sie verhindern unter anderem, dass das Rad
immer wieder neu erfunden werden muss. Auf der andern Seite wird sich die
Umstellung vom BAGE zum IGE für die Benutzer der Schutzsysteme Geistigen
Eigentums kurzfristig auch unangenehm bemerkbar machen: Der Wegfall versteckter
Quersubventionen führt in der Startphase zu teilweise beträchtlichen
Gebührenerhöhungen.

Auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet

Im übrigen wird der permanente Kostendruck das IGE zu einer laufenden
Ueberprüfung seiner Organisation, des Mitteleinsatzes, aber auch seines
Dienstleistungsangebots zwingen. Gleichzeitig erhält das Institut indessen auch
die nötigen Kompetenzen, solche Anpassungen rasch vorzunehmen. So tritt schon
am 1. Januar 1996 ein neues Organigramm mit stark verflachten Strukturen in
Kraft. Ein neues, noch zu erlassendes Personalstatut, das die Flexibilität der
Führung zusätzlich födern soll, wird dem Institut eine selbständige
Personalpolitik unter den Gesichtspunkten der Leistungsfreude und des Erfolgs
ermöglichen. Alle Anstrengungen werden zentral auf die Kunden und ihre
Bedürfnisse ausgerichtet. Die differenzierte Autonomie wird es ermöglichen, die
Ressourcen im Bereich der Kreativität und der Innovation für die Schweizer
Wirtschaft besser zu erschliessen. Gleichzeitig wird es dem IGE möglich sein,
noch intensiver als das BAGE mit europäischen und internationalen
Organisationen zum Schutze des Geistigen Eigentums zusammenzuarbeiten.

In politischen Fragen weiterhin EJPD, Bundesrat und Parlament unterstellt

Das Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des IGE überträgt die Kompetenz zur
Genehmigung von Voranschlag, Geschäftsbericht und Jahresrechnung des neuen
Instituts dem neunköpfigen Institutsrat, dessen Wahl der Bundesrat demnächst
vornehmen wird. Der Institutsrat ist im Bereich der Betriebsführung das oberste
Steuerungsorgan. In politischen Fragen dagegen, insbesondere bei der
Vorbereitung der Gesetzgebung, bleibt das IGE weiterhin dem EJPD, dem Bundesrat
und dem Parlament unterstellt.

25. Oktober 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Dr. iur. Roland Grossenbacher, Direktor des Bundesamts für geistiges Eigentum
(BAGE),
Tel. 031 322 48 01