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Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung: Revision

PRESSEMITTEILUNG

Revision der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung

Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Verordnung vom 25. Juni 1975 (SR
426.10) über die landwirtschaftliche Forschung (Forschungsverordnung)
beschlossen. Die Verordnung wurde an die verschiedenen, 1992, 1993 und 1994
gefassten Bundesratsbeschlüsse über die Redimensionierung und Restrukturierung
der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten angepasst.
Wichtigste Eckpunkte dieser Beschlüsse: Die Zahl der Forschungsanstalten wird
ab 1. Januar 1996 von sieben auf sechs reduziert. Die Forschungsanstalt für
landwirtschaftlichen Pflanzenbau Zürich-Reckenholz (FAP) wird mit geänderter
Aufgabenstellung in  Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL)
umbenannt. Gleichzeitig wird die bisherige Forschungsanstalt für
Agrikulturchemie und Umwelthygiene, Liebefeld (FAC),  aufgehoben und als
Institut für Umweltschutz und Landwirtschaft (IUL) in die FAL eingegliedert.
Dies und die Festlegung von neuen Forschungsschwerpunkten machte die
Neuverteilung der Aufgaben unter den verbleibenden sechs Forschungsanstalten
nötig.
Im Rahmen der Totalrevision der Forschungsverordnung  erfolgte ferner  eine
Anpassung an die
Vorgaben des Siebten Landwirtschaftsberichts über die Neuorientierung der
Landwirtschaftspolitik.  Der Übergang von einer vorwiegend
produktionsorientierten zu einer nachhaltig produzierenden und
wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, ist durch eine praxisnahe Forschung zu
begleiten. Gleichzeitig ist die Agrarpolitik in zunehmendem Masse auf die
wissenschaftliche Unterstützung durch die landwirtschaftliche Forschung
angewiesen.
Ebenfalls wurde den Empfehlungen der interdepartementalen Kommission für
Wissenschaft und
Forschung (IDA-Wi) in Bezug auf die Schaffung eines landwirtschaftlichen
Forschungsrates, der die bisherige landwirtschaftliche Forschungskommission
ersetzt,  Rechnung getragen.
Die Beratende Kommission für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten wird
aufgehoben. Die Anliegen der interessierten Kreise werden in Zukunft durch den
einzelnen Anstalten zugeordnete Expertengruppen eingebracht.

Bern, 8. November 1995

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere       Jaques Morel, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft,
Auskünfte:        031/322 25 03