Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Das EJPD wird für Zivilstandsformulare zuständig

Pressemitteilung

Das EJPD wird für Zivilstandsformulare zuständig

Aenderung der Zivilstandsverordnung

Mit einer Aenderung der Zivilstandsverordnung hat der Bundesrat die
Zuständigkeit für Zivilstandsformulare an das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) delegiert. Eine weitere Aenderung erlaubt Eltern,
totgeborenen Kindern Vornamen zu geben und sie ins Familienbüchlein eintragen
zu lassen.

Dank der Zuständigkeit beim EJPD wird es in Zukunft z.B. einfacher sein, die
Zivilstandsformulare den neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Informatik
anzupassen. Das EJPD wird seine Verordnung, die mehrsprachige
Zivilstandsformulare enthalten wird und neu die Anforderungen an die
Beschriftungsverfahren regelt, voraussichtlich auf den 1. Juli 1996 erlassen.

Die Möglichkeit, totgeborenen Kindern Vornamen zu geben und sie ins
Familienbüchlein eintragen zu lassen, ist aus Rücksicht auf die betroffenen
Eltern aufgenommen worden. Sie geht auf Anregungen der Nationalrätinnen Sandoz
und Wittenwiler zurück. Auf vor 1996 totgeborene Kinder ist diese Aenderung,
welche bereits am 1. Januar 1996 in Kraft tritt, ebenfalls anwendbar.

29. November 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Rolf Reinhard, Zivilstandswesen, Bundesamt für Justiz,
Tel. 322 53 48