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WTO: Zweite Abbaustufe der Zollansätze

PRESSEMITTEILUNG

WTO: Zweite Abbaustufe der Zollansätze

Der Bundesrat hat heute die Verordnung verabschiedet, die auf den 1. Januar
1996 die zweite Abbaustufe der Zollansätze gemäss den WTO-Verpflichtungen
vorsieht. Für Landwirt- schaftsprodukte erfolgt die Reduktion in sechs gleichen
Etappen bis zum Jahr 2000, für Industrieprodukte in der Regel in fünf gleichen
Stufen bis ins Jahr 1999. Die Einnahmenausfälle des Bundes werden für diese
Abbaustufe auf rund 20 Millionen Franken geschätzt. Am Ende der
Übergangsperiode wird sich die Summe der Zollsenkungen auf etwa 130 Millionen
jährlich belaufen.

Der Bundesrat hat zudem einige Änderungen an produktespezifischen Verordnungen
(siehe Beilage) und an der Schweizer GATT/WTO-Verpflichtungsliste vorgenommen.
Die meisten Anpassungen sind rein technischer Natur. In diesem Zusammenhang
musste auch der landesrechtliche Generaltarif vorsorglich geändert werden.
Dieser wird dem Parlament zu Beginn des nächsten Jahres im Rahmen des
Aussenwirtschaftsberichtes zur Genehmigung vorgelegt.

Bern, 29. November 1995

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Hubert Poffet, Stabsstelle Internationales, Bundesamt für Landwirtschaft, 031
322 25 10

Beilage: Liste der neuen Verordnungen und der Verordnungsänderungen

Verordnung über die Inkraftsetzung der im Rahmen des Übereinkommens GATT/WTO
vereinbarten Zollansätze des Generaltarifs (zweite Abbaustufe)

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Anhang zum Zolltarifgesetz

Änderung der Verordnung vom 21. April 1976 über die Berechnung der beweglichen
Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR
632.111.722)

Änderung der Taraverordnung vom 4. November 1987 (SR 632.13)

Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Zollansätze für Waren im
Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EG und
EFTA, SR^632.319)

Änderung der Verordnung vom 18. Oktober 1989 über die Zollansätze im Verkehr
mit der EFTA und den EG (Freihandelsverordnung, SR 632.421.0)

Änderung der Verordnung vom 26. Mai 1982 über die Präferenz-Zollansätze
zugunsten der Entwicklungsländer (SR 632.911)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Festsetzung der Zollansätze
und der Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie der
zweckgebundenen Zollanteile (Agrarzollverordnung, AgZV; SR 916.011)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Einfuhr und die Verwertung
von Futtergetreide und Ackerbohnen zu Saatzwecken (VEFAS; SR 916.112.211)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Einfuhr von Futtermitteln,
Stroh, Streue, Öl-    kuchen und Ölschroten, sowie Waren, bei deren
Verarbeitung Futtermittel anfallen (SR^916.112.216)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Einfuhr von Gemüse, frischem
Obst  und Schnittblumen (VEGOS; SR 916.121.10)

Änderung der Verordnung vom 5. März 1962 über Pflanzenschutz (SR 916.20)

Änderung der Verordnung vom 28. April 1982 über die Bekämpfung der San-José-
Schildlaus, des Feuerbrandes und der gemeingefährlichen Obstvirosen (SR^916.22)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Einfuhr von Zucht- und
Nutztieren und von Samen (SR^916.302.1)

Änderung der Verordnung vom 17. Mai 1995 betreffend die Übernahme von
inländischem Geflügel (Geflügelverordnung; SR^916.335)

Änderung der Verordnung vom 22. März 1989 über den Schlachtviehmarkt und die
Fleischversorgung (Schlachtviehverordnung, SV; SR 916.341)

Änderung der Verordnung vom 27. Dezember 1966 über die Einfuhr und Verwertung
von Schafen und Ziegen zum Schlachten sowie von Fleisch solcher Tiere (SR
916.342)