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Truppenhilfe zugunsten Dritter neu geregelt

Keywords: Pressemitteilung, Truppenhilfe, Dritte, Einsatz militärischer Mittel,
Armeematerial, Lufttransportmittel, Katastrophenhilfe

(Ti) Truppenhilfe zugunsten Dritter neu geregelt

(Ld) Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über den Einsatz militärischer
Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten auf den 1. Januar 1996 in
Kraft gesetzt. Darin wird die Truppenhilfe, die leihweise Abgabe von
Armeematerial und der Einsatz von Lufttransportmitteln zugunsten Dritter
geregelt. Die Rechts-grundlage für den Truppeneinsatz zwecks Katastrophenhilfe
im Inland wird zu einem späteren Zeitpunkt erlassen.

(Tx) Neu darf die Truppe nur noch für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten
von über-regionaler Bedeutung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die
Gesuchsteller (Behörden, Organisationen, Vereine usw.) ihre Aufgaben mit
eigenen Mitteln nach-weislich nicht bewältigen können. Zudem muss die Truppe
aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung geeignet sein, die ihr übertragene
Arbeit zu erfüllen. Schliesslich wird ein Truppeneinsatz nur dann angeordnet,
wenn zivile Unternehmen dadurch in der Regel nicht konkurrenziert werden.
	Mit Armee 95 stehen weniger militärische Mittel (Manpower, Material,
Fahrzeuge) für zivile Aufgaben und Anlässe sowie für ausserdienstliche
Veranstaltungen zur Verfügung. Der 2-Jahres-Rhythmus der meisten Verbände und
die kürzere Ausbildungszeit erschweren die Situation zusätzlich. Deshalb hat
der Bundesrat den Kriterienkatalog, um Truppenhilfe beanspruchen zu können,
verschärft. Um Missbräuche zu verhin-dern, darf die Truppe bei zivilen
Einsätzen nur noch Arbeiten ausführen, die das EMD  bewilligt hat.
	Der Einsatz der Truppe ist grundsätzlich unentgeltlich, sofern diese
mit ihrer eigenen Ausrüstung zum Einsatz gelangt. Zusätzliches Armeematerial
(Geräte, Aggregate, Fahr-zeuge, Luftfahrzeuge usw.) für zivile Tätigkeiten
werden in Rechnung gestellt. Auch hat der Gesuchsteller in der Regel die Kosten
für Verpflegung, Unterkunft und Trans-port zu übernehmen. Zusätzliches
Armeematerial für ausserdienstliche Veranstaltungen hingegen wird üblicherweise
kostenlos ausgeliehen.

Für zusätzliche Auskünfte: lic. iur. Rolet Loretan, Generalsekretariat EMD,
Chef Sektion Gesamtverteidigung, Tel. 031 / 324 50 77

Chef Sek