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Armeeangehörige künftig gratis in den Urlaub

Keywords: Pressemitteilung, Urlaub, gratis, Armeeangehörige, VVA,
Totalrevision, öffentliche Verkehrsmittel, Soldansätze, Fünf-Franken-Billette,
Kantonnements-Entschädigungen, Mehrkosten

(Ti) Armeeangehörige künftig gratis in den Urlaub

(Ld) Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Verwaltung der
Armee (VVA) gutgeheissen; die VVA ist die rechtliche Grundlage für den gesamten
militärischen Kommissariatsdienst. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die
Armeeangehörigen unmittelbar: Sie können nämlich ab 1. Januar 1996 kostenlos
mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den ordentlichen Urlaub fahren.

(Tx) Bei den Neuerungen in der Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA),
die ab 1. Januar 1996 gelten, handelt es sich einerseits um Anpassungen von
Bezeichnungen der EMD-Organisationseinheiten sowie um die Einführung neuer
Begriffe, welche im Gefolge der Reformprojekte Armee 95 und EMD 95 nötig
geworden sind, andererseits aber auch um einige substanzielle Änderungen. Die
wichtigsten sind:
	Neu legt der Bundesrat die Soldansätze der Armeeangehörigen fest. Das
Parlament hat ihm die Kompetenz dazu übertragen. (Der Bundesrat hat die
bisherigen Soldan-sätze übernommen.)
	Die Fünf-Franken-Billette gehören schon bald der Vergangenheit an. Ab
1. Januar 1996 können die Wehrmänner gratis mit öffentlichen Verkehrsmitteln in
den allge-meinen Urlaub reisen.
	Die Kantonnements-Entschädigungen werden massvoll erhöht.
	Die Mehrkosten, welche die Neuerungen erzeugen (rund 7 Millionen
Franken jährlich), sind im Voranschlag 1996 sowie im Finanzplan 1997-1999
eingestellt oder können im Rahmen der eingestellten Kredite aufgefangen werden.

Für zusätzliche Auskünfte: Claude Portmann, Oberkriegskommissariat, Tel. 031 /
324 43 13

324 43 1