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Grad des Stabsadjutanten auch für Instruktoren

Keywords: Pressemitteilung, Stabsadutanten, Instruktoren, Berufsunteroffiziere,
Instruktionskorps, IKV, Miliz-Unteroffizieren, Zusatzausbildung

(Ti) Grad des Stabsadjutanten auch für Instruktoren

(Ld) Mit Inkrafttreten des Militärgesetzes (MG) wird auf den 1. Januar 1996
auch für die Berufsunteroffiziere (Instruktoren) neu der Grad des
Stabsadjutanten eingeführt. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der
Verordnung über das Instruktionskorps (IKV) gutgeheissen.

(Tx) Weil die bereits früher geänderte Verordnung über die Beförderung und
Mutationen in der Armee (VBMA) nur die Beförderung von Miliz-Unteroffizieren
zum Stabsadjutanten regelt, bestand für die Beförderung der
Berufsunteroffiziere keine Rechtsgrundlage. Mit der nun vorgenommenen Änderung
der IKV per 1. Januar 1996 wird die Rechtsgleichheit wieder hergestellt.
	Strebt ein Unteroffizier des Instruktionskorps die Beförderung zum
Stabsadjutanten an, muss er eine Zusatzausbildung bestehen; diese hat zum
Zweck, dass Berufsunteroffiziere die erweiterten Aufgaben als Führungsgehilfen
von Kommandanten und (schwer-gewichtig) als Ausbilder von Unteroffizieren in
Kaderschulen wahrnehmen können.
	Mit der Einführung des Stabsadjutant-Grades bei den Instruktoren
erwachsen dem Bund keine zusätzlichen Kosten.

Für zusätzliche Auskünfte: Herbert Amrein, Sektion Armeefragen im GS EMD, Tel.
031 / 324 50 24

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