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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Militärischer Strassen- und Schiffsverkehr

Keywords : Pressemitteilung, militärischer Strassenverkehr, militärischer
Schiffsverkehr, Verordnung, VMSV, SMSchV, Aemterbezeichnung,
Organisationsstrukturen,

(Ti) Militärischer Strassen- und Schiffsverkehr

(Ld) Der Bundesrat hat Änderungen in der Verordnung über den militärischen
Stras-senverkehr (VMSV) und die Totalrevision der Verordnung über den
militärischen Schiffsverkehr (VMSchV) gutgeheissen. Die Neuerungen treten auf
den 1. Januar 1996 in Kraft.

(Tx) In der VMSV mussten unter anderem die Ämterbezeichnungen den neuen
Organisationsstrukturen von EMD 95 angepasst werden. Ausserdem wurde die
Verordnung über Bau und Ausrüstung von Motorfahrzeugen (BAV) ersetzt durch die
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die
Änderungen in er VMSV haben für den Bund weder personelle noch finanzielle
Auswirkungen.
	Die Verordnung über den militärischen Schiffsverkehr lehnt sich stark
an die VMSV an, weshalb auch beim militärischen Schiffsverkehr Anpassungen
vorgenommen werden mussten. Substanzielle Änderungen stellen die Aufhebung des
befristeten militärischen Schiffsführerausweises sowie die Einführung eines
neuen Verkehrssignals "Militärische Schiffahrt gestattet" dar. Zu
berücksichtigen galt es ferner Änderungen des zivilen Ver-kehrsrechts sowie die
Reformprojekte Armee 95 und EMD 95.

Für zusätzliche Auskünfte: Beat Brändli, Bundesamt für Transporttruppen, Tel.
031 / 324 29 72

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