Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Schweiz und Deutschland planen ein kooperatives Sicherheitssystem

Pressemitteilung

Die Schweiz und Deutschland planen ein kooperatives Sicherheitssystem an der
Grenze

Innenminister Kanther und Bundesrat Koller unterzeichnen gemeinsame Erklärung

Deutschland und die Schweiz sind überein gekommen, im Bereich der inneren
Sicherheit und der Grenzkontrolle eine besondere Partnerschaft einzugehen. Das
ist das Ergebnis eines Arbeitstreffens zwischen Bundesinnenminister Manfred
Kanther und dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements,
Bundesrat Arnold Koller, das am Montag im Lohn Kehrsatz stattfand. Vor dem
Hintergrund einer immer enger werdenden Kooperation der EU- und Schengener
Staaten haben die beiden Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die
u.a. ein kooperatives Grenzsicherheitssystem vorsieht.

Die gemeinsame Erklärung (siehe Beilage) beinhaltet im wesentlichen

- als Sofortmassnahme die allgemeine Absichtserklärung, die Zusammenarbeit bei
der inneren Sicherheit zu intensivieren,

- die Errichtung eines kooperativen Sicherheitssystems an der gemeinsamen
Grenze (kooperative Kontrollpraxis, gemeinsame Lageanalysen, abgestimmte
Einsatzplanung, gemischt besetzte Kontaktdienststellen),

- die gegenseitige Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten,

- die Anwendbarerklärung des bereits unterzeichneten Rückübernahmeabkom-mens
Schweiz-BRD auf den 01.01.1996,

- die Einsetzung einer gemischten Expertengruppe zwecks Abklärungen, in welchen
Gebieten der inneren Sicherheit die Zusammenarbeit weiter verbessert und
intensiviert werden kann.

Die Erklärung setzt diese Elemente in den Rahmen einer besonderen Partnerschaft
auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, welche die Schweiz - angesichts des
Sicherheitsgürtels von Schengen - mit allen ihren Nachbarn anstrebt. Gegenüber
Frankreich wurden entsprechende Schritte bereits eingeleitet: Bundesrat Koller
und der französische Innenminister Debré haben kürzlich vereinbart, eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit einem gleichgerichteten Themenkreis
befassen soll.

Veränderung der Bedrohungslage

Die Schweiz muss sich mittelfristig wegen der zunehmend wirksamen
Zusammenarbeit der EU-Staaten im Rahmen des Schengener Übereinkommens und des
3. Pfeilers der EU auf eine Veränderung der Sicherheits- und Bedrohungslage
gefasst machen. So besteht die Gefahr, dass sie in vermehrtem Mass
Ausweichplatz und Drehscheibe für die illegale Migration, für das organisierte
Verbrechen sowie für grenzüberschreitende terroristische und extremistische
Aktivitäten wird. Die Ursache dieser Entwicklung liegt hauptsächlich darin,
dass zurzeit in Europa ein neues Sicherheitsdispositiv ohne schweizerische
Beteiligung entsteht. Von besonderer Tragweite ist, dass die Schweiz nicht mehr
über einen gleichwertigen Informationsstand verfügt wie die Nachbarstaaten.

Kooperation mit den Nachbarstaaten

Angesichts dieser Gefahr hat der Bundesrat bereits am 27. Juni 1995
beschlossen, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den übrigen
EU-Staaten zu intensivieren und zu konsolidieren. Auf diese Weise sollen die
Nachteile gemildert werden, welche für Schweizerbürger und in der Schweiz
lebende und arbeitende Ausländer dadurch entstehen, dass die Schweiz sich nicht
am am Schengener Uebereinkommen beteiligen kann. Die Unterzeichnung der
gemeinsamen Erklärung wie auch die ebenfalls am Montag beschlossene Anwendung
des Ende 1993 unterzeichneten Rückübernahmeabkommens stellen einen wichtigen
Schritt auf diesem Weg dar.

An den Gesprächen im Lohn nahmen neben Minister Kanther und Bundesrat Koller
deutscherseits u.a. Staatssekretär Kurt Schelter und der Botschafter in Bern,
Eberhard Heyken, schweizerischerseits u.a. Armin Walpen, Generalsekretär des
EJPD, und der Luzerner Schultheiss Ulrich Fässler als Vertreter der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren teil.

27. November 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst