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Zusammenarbeit in der Raumplanung zwischen Bund und Kantonen

Pressemitteilung

Zusammenarbeit in der Raumplanung zwischen Bund und Kantonen

Aussprache zwischen Bundesrat Koller und den Kantonen
Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes (EJPD), hat sich in Bern zur jährlichen Aussprache mit den
kantonalen Planungsdirektorinnen und -direktoren getroffen. Im Vordergrund
standen Fragen zum Zusammenwirken der kantonalen Richtplanungen mit den
Planungen des Bundes. Für die Kantone bedeutet insbesondere die raumplanerische
Abstimmung mit den Verkehrsvorhaben des Bundes eine grosse Herausforderung.

Die räumliche Abstimmung zwischen Siedlungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik ist
eine der wichtigsten Aufgaben der Raumplanung, die Bund und Kantone gemeinsam
erfüllen müssen. Im Verkehrsbereich stehen zur Zeit bedeutende Veränderungen
bevor: die Projekte Bahn 2000, AlpTransit und namentlich im Regionalverkehr der
Vollzug des neuen Eisenbahngesetzes. Die Raumplanung stellt auf Bundesebene mit
dem Sachplan einerseits und auf Kantonsebene mit dem kantonalen Richtplan
andererseits Mittel zur Verfügung, um solche Aufgaben zu lösen. Allerdings
liegen noch nicht viele Erfahrungen vor, wie die Zusammenarbeit  zwischen Bund
und Kantonen in einem partnerschaftlichen Föderalismus abzuwickeln ist, und
welches die gegenseitigen Wirkungen der Planungsinstrumente sind. Diese Fragen
sind aus der Sicht der Kantone dringend zu klären, weil die kantonalen
Richtpläne bereits oder demnächst überarbeitet werden. Deshalb erwarten sie vom
Bund eine zusätzliche Unterstützung in der Beratung und Zusammenarbeit. Sie
wünschen aber auch, dass der Bund bei der Ueberarbeitung des Berichts
"Grundzüge der Raumordnung Schweiz" insbesondere die wirtschaftlichen Anliegen
des ländlichen Raums, des Juras und der Berggebiete verdeutliche. Bundesrat
Arnold Koller zeigte Verständnis für diese Anliegen und sicherte den Kantonen
Unterstützung zu.

Im Bereich Gesetzgebung ist eine erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
abgeschlossen. Zur Zeit läuft allerdings noch die Referendumsfrist zu den neuen
Bestimmungen über die Privaterschliessung von Grundstücken und die
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vor allem für Bauten. Der Vorsteher
des EJPD orientierte die Kantone zudem über die vom Bundesrat beschlossene
Stossrichtung, wie die Vernehmlassungvorlage der zweiten Teilrevision zu
überarbeiten sei. Es geht dabei um die Anpassung der Vorschriften über die
Landwirtschaftszone und das Bauen ausserhalb der Bauzonen, mit denen für die
Landwirtschaft mehr Spielraum geschaffen werden soll.

In einer breiten und sehr offen geführten Diskussion benutzten die Kantone die
Gelegenheit, ihre Anliegen dem Vorsteher des EJPD direkt zu unterbreiten. Sie
unterstrichen dabei die Bedeutung, welche der Raumplanung angesichts knapper
Ressourcen und verstärktem Zwang zur Prioritätensetzung zukommt.

24. November 1995

EIDGENÖSSISCHESJUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Hans Flückiger, Direktor des Bundesamtes für Raumplanung,
Tel. 322 40 51