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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Von Wattenwyl-Gespräche vom 17.11.1995: Schwerpunkte und Ziele der Pol

Von Wattenwyl-Gespräche vom 17.11.1995
Vorbereitung Regierungsrichtlinien 1995-1999
Schwerpunkte und Ziele der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Entsprechend früherer Zusagen unterbreitet der Bundesrat den Regierungsparteien
Konzept und inhaltliche Stossrichtung des künftigen Berichts über die
Regierungsrichtlinien zur Diskussion.

I. Berichtskonzept

Der Bundesrat sieht vor, dem Parlament ein Dokument zu unterbreiten, das sich
in Umfang und Inhalt deutlich von den bisherigen Berichten unterscheidet: Das
Papier soll kurz und prägnant sein und - ausgehend von knappen Analysen -
beschränkt auf die zentralen Probleme konkrete Lösungsvorschläge aus Sicht des
Bundesrates beinhalten.

Hauptteil des Dokuments ist ein Abschnitt mit den Schwerpunkten der
bundesrätlichen Politik der nächsten vier Jahre, in welchem Herausforderungen,
Ziele und Massnahmen kurz dargelegt werden (rund 30 Seiten). Integriert in den
Bericht ist der Legislaturfinanzplan 1997-1999. Der Anhang schliesslich
beinhaltet das Gesetzgebungsprogramm, gegliedert nach Richtliniengeschäften,
weiterenVorlagen sowie Finanzierungsbeschlüssen, sowie den tabellarischen Teil
des Legislaturfinanzplans. Der Bericht soll (ohne Anhang) nicht länger als 50
Seiten werden.

Einleitend fasst der Bericht auf einigen Seiten die bundesrätliche Politik aus
Sicht der Leitidee zusammen.

II. Inhaltliche Ausrichtung des Berichts

Der Bundesrat lässt sich bei seiner Politik der nächsten vier Jahre sinngemäss
von folgenden Gesichtspunkten leiten:

*Stärkung der Gemeinschaft
*Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit
*Stärkung der Wohlfahrt

Ausgehend von dieser Leitidee - eine prägnantere Formulierung bleibt noch zu
finden - hat er acht Schwerpunkte im Sinne von Grossbaustellen ('chantiers')
festgelegt. Die Festlegung von Zielen und definitivem Massnahmenkatalog ist
noch im Gange. Als finanzpolitische Richtschnur hat sich der Bundesrat eine
reale Plafonierung der Ausgaben über die ganze Legislaturperiode gesetzt.

Für einen vorläufigen Zielkatalog, gegliedert nach Schwerpunkten, verweisen wir
auf Beilage.

Die Berichtsredaktion geschieht im Rahmen des bereinigten Zielkatalogs sowie
der Entscheide zum Legislaturfinanzplan. Dabei soll auch der Haltung der
Regierungsparteien Rechnung getragen werden. Verabschiedung des Berichts:
Februar/März 1996.

In diesem Sinne lädt der Bundesrat die Regierungsparteien ein, sich einzeln
oder koordiniert zu Leitidee, Schwerpunkten und Zielsetzungen zu äussern.

Schwerpunkte und Ziele der bundesrätlichen Politik 1995-1999 (prov.)

A Die institutionellen Voraussetzungen

I.Staatsleitungs- und Verfassungsreform

Zeitgerechte und bürgernahe Gestaltung der schweizerischen staatlichen
Institutionen und ihrer Entscheid- und Vollzugabläufe durch

Ziel 1
Nachführung der Bundesverfassung; Reform der Staatsleitungsorgane,
der Volksrechte und der Justizorganisation; Reform des Föderalismus

Ziel 2
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, Vereinfachung und Beschleunigung der
Bewilligungsverfahren

II. Finanzpolitik und Bundeshaushalt

Ausgeglichener Bundeshaushalt unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage durch

Ziel 3

Rasche Realisierung von substantiellen Entlastungen des Bundeshaushaltes und
Begrenzung der Staatsquote

Ziel 4

Finanzierung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs

Ziel 5

Anpassungen im Steuersystem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung
einer attraktiven Steuer- und Abgabequote

B Die wichtigsten Aufgabengebiete

I. Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft; Wahrung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz durch

Ziel 6

Abbau wettbewerbshemmender Regulierungen

Ziel 7

Förderung einer leistungsfähigen, ökologischen und marktnahen Landwirtschaft

II. Forschung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft

Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz; Gewährleistung
eines demokratischen, an gesellschaftlichen Zielen orientierten Bildungssystems
durch

Ziel 8
Stärkung des Forschungs- und Hochschulplatzes Schweiz - Stärkung der
Berufsbildung - Optimierung des Ressourceneinsatzes durch verbesserte
Koordination im Innern und internationale Zusammenarbeit

III. Soziale Sicherheit - Gesellschaftspolitik - Gesundheit

Förderung des sozialen Ausgleichs und des Zusammenlebens von Schweizer/-innen
und Ausländer/-innen durch

Ziel 9

Sicherung der finanziellen Grundlagen der AHV und der AlV; Elimination
kostentreibender Strukturen und Verfahren im Gesundheitswesen und in der
Sozialen Sicherheit

Ziel 10

Gewährleistung der Existenzsicherung durch bessere Koordination bestehender
Instrumente (AHV/IV/EL/BVG), besserer Schutz der Mutterschaft

Ziel 11

Verstärkte Eingliederung der ansässigen Ausländer/innen - verstärkte
Freizügigkeit im Rahmen einer EU-kompatiblen Ausländerpolitik - Zulassung von
Ausländer/innen im Rahmen einer humanitären Flüchtlingspolitik bei
gleichzeitiger Einschränkung wirtschaftlich motivierter Zuwanderung

Schutz der Gesundheit des Menschen durch

Ziel 12

Verbesserte Suchtprävention - Verhinderung von Missbräuchen in der
Fortpflanzungs- und Gentechnologie

Pflege des kulturellen Austausches zwischen den Landesteilen und mit dem
Ausland; Erhaltung der Viersprachigkeit durch

Ziel 13

Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den
Sprachgemeinschaften

IV.Infrastruktur - Umwelt - Raumordnung

Förderung eines leistungsfähigen, umweltverträglichen Kommunikations- und
Verkehrssystems - Gewährleistung einer ökologischen, sicheren und
wirtschaftlich vertretbaren Energieversorgung durch

Ziel 14

Anpassungen im Ausbau des Verkehrssystems - Abstimmung mit der
Siedlungsentwicklung und Zentrenstruktur sowie der Umwelt

Ziel 15

Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtverkehrspolitik, insbesondere auf der
Grundlage der Kostenwahrheit

Ziel 16

Förderung der rationellen Energieverwendung und der einheimischen, erneuerbaren
Energien - Entscheide betr. Kernenergiepolitik und Liberalisierung des
Energiemarktes (Ziel unter Vorbehalt späterer bundesrätlicher Entscheide im
laufenden Jahr)

Förderung einer ausgewogenen Entwicklung von Agglomerationen und Regionen als
Lebens- und Wirtschaftsräume durch

Ziel 17

Unterstützen der Regionen bei der Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potentials
bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

V.Aussenbeziehungen

Vertiefung der weltweiten bilateralen und multilateralen Beziehungen,
verstärkte Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen durch
multilaterale Annäherung

Ziel 18

Abschluss der bilateralen, sektoriellen Verhandlungen mit der EU.
Neubeurteilung der Lage im Sinne des aussenpolitischen Berichts (Ziel unter
Vorbehalt späterer bundesrätlicher Entscheide im laufenden Jahr)

VI. Sicherheit

Schutz der Freiheiten und der Sicherheit der Bevölkerung sowie der staatlichen
Grundlagen

Ziel 19

Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Verhinderung des Waffenmissbrauchs
- Verstärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern

Ziel 20

Mitwirkung an internationalen Bemühungen mit dem Ziel der
Konfliktvorbeugung