Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Nied
Pressemitteilung
Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung
(ANAG)
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren zum
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
(Gebührenverordnung ANAG) gutgeheissen und auf den 1. Januar 1996 in Kraft
gesetzt.
Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahre 1987. Durch die
Verordnungsänderung werden die Gebühren an die seither eingetretene Teuerung
angepasst und die teilweise gestiegenen Verwaltungskosten berücksichtigt. Zudem
ist eine neue Gebühr für Datenbearbeitungen im Zentralen Ausländerregister
(ZAR) vorgesehen.
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
22. November 1995
Zusätzliche Auskünfte: Albrecht Dieffenbacher, BFA, Tel. 325 95 42