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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Anpassungen in der Organisation der Armee

Keywords: Pressemitteilung, Ampassung der Organisaiton der Armee, VOA,
Bundesbeschluss, Anpassung an aktuelle militärische Bedürfnisse,

(Ti) Anpassungen in der Organisation der Armee

(Ld) Der Bundesrat hat die Aenderung der Verordnung über die Organisation der
Armee (VOA) gutgeheissen und zusammen mit dem Bundesbeschluss über die
Organisation der Armee auf den 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt.

(Tx) Die Armeeorganisation wird periodisch an die aktuellen militärischen
Bedürfnisse angepasst. Die diesjährige Revision der Armeeorganisation
beinhaltet zum einen die Mechanisierung eines Teils der Infanterie; bis zum
Jahr 1999 werden sechs bisherige Füsilierbataillone in Mechanisierte
Füsilierbataillone, die über Radschüt-zenpanzer verfügen werden, umgewandelt
und umgeschult. Bedingt durch ein verändertes Umfeld werden zum andern
Spitalabteilungen in Mobile Spitalabtei-lungen umgewandelt sowie weitere
Sanitätsformationen aufgelöst oder umorgani-siert.
	Mit der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über die Organisation der
Armee, der die Truppenordnung 61 ablöst, legt die Bundesversammlung die
Grundstruk-tur der Armee und die Organisationsgrundsätze fest. Der Bundesrat
regelt die Struktur der Grossen Verbände und die Zahl der Truppenkörper und
Formationen. Das EMD beziehungsweise die Gruppe für Generalstabsdienste (GGST)
legen die Detailorganisation fest. Die Truppenordnung 61 hatte der
Bundesversammlung weitreichende Kompetenzen in der Organisation des Heeres
gegeben, während der Bundesrat lediglich die Armeeinteilung festlegen konnte.

Für zusätzliche Auskünfte: Brigadier Waldemar Eymann, Stab GGST, Chef Sektion
Heeresorganisation, Tel. 031 / 324 51 99

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