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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Weichenstellung für eine effiziente Verbrechensbekämpfung

Pressemitteilung
Weichenstellung für eine effiziente Verbrechensbekämpfung
Präventive Polizei soll von der Bundesanwaltschaft getrennt werden
Der Bundesrat hat in zustimmendem Sinn von den Vorschlägen des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartmentes (EJPD) für eine effiziente Bekämpfung moderner
Verbrechensformen und die baldige Abtrennung der präventiven Polizei von der
Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen. Dies ist das wesentliche Ergebnis einer
Aussprache, die er an seiner Sitzung vom 15. November 1995 geführt hat.
Die Vorschläge des EJPD beruhen auf der Notwendigkeit, vor einer generellen
Revision des Bundesstrafprozesses und vor Abschluss der Arbeiten an einer
Vereinheitlichung des Strafprozessrechts rasch Massnahmen zu einer
wirkungsvolleren Bekämpfung der modernen Kriminalität zu treffen, die Kantons-
und Landesgrenzen überschreitet. Bereits im Frühjahr 1996 sollen Vorschläge für
eine Erweiterung der Ermittlungskompetenzen des Bundes in die Vernehmlassung
geschickt werden. Konkret soll der Bund die Möglichkeit erhalten, in Fällen von
organisierter Kriminalität, aber auch bei noch näher zu definierenden
Wirtschaftsverbrechen die Ermittlungen an Stelle der Kantone zu führen. Die
anschliessende Beurteilung solcher Fälle soll dagegen bis zur Totalrevision der
Bundesrechtspflege weiterhin durch die kantonalen Gerichte erfolgen. Eine
vergleichbare Regelung besteht heute schon für grenzüberschreitenden
Betäubungsmittelhandel.
Die stärkere Bedeutung der Ermittlungsphase auf Bundesebene gebietet im
gleichen Zug, Stellung und Rechte der Verteidigung in diesem Verfahrensstadium
dem heutigen Rechtsstandard anzupassen. Zudem ist die Schaffung eines
Beschwerderechts gegen Amtshandlungen der Ermittlungsbehörden vorgesehen. In
das Paket von Sofortmassnahmen sollen ferner die unlängst bereits der
Vernehmlassung unterzogenen Vorschriften über den Einsatz verdeckter Ermittler
(V-Leute) eingebaut werden. Dagegen werden die Bestimmungen zur
Telefonüberwachung erst später revidiert, voraussichtlich im Rahmen der
Vereinheitlichung des schweizerischen Strafverfahrensrechts. Eine
Expertenkommission wird dafür bis Ende 1996 ein detailliertes Konzept vorlegen.
Der Bundesrat nimmt ebenfalls zustimmend Kenntnis vom Vorschlag, die von der
Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK geforderte Trennung der
präventiven ("politischen") Polizei von der Bundesanwaltschaft (BA) rasch zu
verwirklichen. Das EJPD klärt ab, auf welchem Weg dies am besten geschehen kann
und wird dem Bundesrat bis Mitte 1996 einen entsprechenden Antrag stellen. Auf
die in der bundesrätlichen Entflechtungsvorlage von August 1993 vorgesehene,
vollständige Trennung der präventiven und gerichtlichen Polizei von der
Bundesanwaltschaft im Sinne einer Ausgliederung der BA aus dem EJPD und der
engeren Bundesverwaltung soll dagegen verzichtet werden; die BA soll als
Leiterin der Ermittlungsverfahren auch künftig die gerichtliche Polizei führen,
wie dies in den Kantonen Staatsanwaltschaften gegenüber der Polizei tun.
Hingegen soll die Bundesanwältin nicht mehr die oberste Verantwortliche der
Bundespolizei im Sinne einer Amtsdirektorin sein.
15. November 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst