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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Verordnung über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen

Keywords: Pressemitteilung, Personensicherheitsüberprüfung, Verordnung,
militärischer Bereich, Ende 1999

(Ti) Verordnung über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen
Bereich verlängert

(Ld)

(Tx) Der Bundesrat hat  die Geltungsdauer der Verordnung über die
Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich verlängert. Die
Verordnung, nach welcher die Sicherheitsprüfungen der Trägerinnen und Träger
gewisser Funktionen in der Armee durchgeführt werden, stammt aus dem Jahre 1990
und gilt - als Uebergangsregelung - bis zum Inkrafttreten spezifischer
gesetzlicher Grundlagen, längstens bis Ende 1995. Da die Gesetzesgrundlage, die
im künftigen Bundesgesetz über die Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit vorgesehen ist, bis Ende des laufenden Jahres noch nicht
verabschiedet sein wird, hat der Bundesrat beschlossen, die Geltungsdauer der
Verordnung bis spätestens Ende 1999 zu verlängern.

Zusätzliche Auskünfte: Fürsprecher Martin Hügli, Chef der Zentralstelle des EMD
für Schutz und Sicherheit, Tel. (031) 921 26 02