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Dienst für militärische Sicherheit: Verordnung verabschiedet

Keywords: Pressemitteilung, Dienst für militärische Sicherheit, Verordnung,
Assistenzdienst, Aktivdienst, Spionage, Sabotage, Nachrichtenbeschaffung,
Sicherungsaufgaben

(Ti) Dienst für militärische Sicherheit: Verordnung verabschiedet

(Ld) Der Bundesrat hat die Verordnung über Aufgaben und Organisation im Bereich
des Dienstes für Militärische Sicherheit verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar
1996 in Kraft und regelt die Aufgaben in der ordentlichen und in
ausserordentlichen Lagen sowie die Organisation des Dienstes für Militärische
Sicherheit.

(Tx) Gestützt auf das Militärgesetz, das ebenfalls am 1. Januar 1996 in Kraft
tritt, legt die neue Verordnung die einzelnen Aufgaben des Dienstes für
Militärische Sicherheit in der ordentlichen Lage wie in ausserordentlichen
Lagen fest. Diese Unterteilung ist nötig, weil in der ordentlichen Lage
Staatsschutzaufgaben durch die zivilen Sicherheitsorgane (Polizei des Bundes,
der Kantone und der Gemeinden) wahrzunehmen sind.
	Der Dienst für Militärische Sicherheit ist zuständig für die
Beurteilung der militärischen Sicherheitslage im Inland, den Schutz
militärischer Informationen und Objekte sowie für die Erfüllung kriminal- und
sicherheitspolizeilicher Aufgaben im Armeebereich.
	Im Assistenz- und Aktivdienst sorgt der Dienst für Militärische
Sicherheit zudem für die vorsorgliche Sicherung der Armee vor Spionage,
Sabotage und anderen rechtswidrigen Handlungen sowie für die
Nachrichtenbeschaffung dafür. Im weiteren ist er verantwortlich für den Schutz
der Mitglieder des Bundesrats, des Bundeskanzlers und weiterer, vom Bundesrat
bezeichneter Personen. Das Militärpolizeibataillon wird im Assistenz- und
Aktivdienst für den Objektschutz, Konferenzschutz und für polizeiliche
Sicherungsaufgaben eingesetzt.
	Der Dienst für Militärische Sicherheit ist in einen Bereich Verwaltung
(Abteilung Militärische Sicherheit) und einen Bereich Truppe (Militärische
Sicherheit) gegliedert. Der Chef der Abteilung Militärische Sicherheit ist
üblicherweise zugleich Kommandant der Militärischen Sicherheit.
	Die Rekrutierung von Militärdienstpflichtigen in die Militärische
Sicherheit erfolgt in der Regel durch Einteilung von Beamten der zivilen
Polizeikorps und durch Versetzung aus der Truppe. In gewissen Fällen ist auch
die Zuteilung nicht-militärdienstpflichtiger Personen möglich.