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Reform der Bundesverfassung. Ergebnis der

Pressemitteilung

Reform der Bundesverfassung. Ergebnis der
Klausursitzung des Bundesrates vom 3. Mai
1995.

Bundesrat will Verfassungsrevision als offenen
Reformprozess.
Eröffnung der "Volksdiskussion" am 26. Juni 1996.

Der Bundesrat hat anlässlich seiner gestrigen
Klausursitzung vom 3. Mai 1995 eine eingehende
Aussprache zur Verfassungsreform geführt. Er
unterstützt Vorgehen und Konzept des EJPD, wonach
die Verfassungsreform in einem offenen Prozess be
steht. Das Revisionsverfahren soll danach als
"Baukaustensystem" ausgestaltet sein. Basis dieser
Reformbemühungen ist die Nachführung der
Bundesverfassung im Sinne des Parlamentsauftrages
vom 3. Juni 1987. Darauf aufbauend können als
notwendig anerkannte materielle Reformen angegangen
werden.

Der Bundesrat hat anerkannt, dass insbesondere auf
den Gebieten "Volksrechte" und "Justiz" ein
dringender Reformbedarf besteht. Diese beiden
Bereiche bedürfen deshalb einer grundlegenden
Überprüfung. Das Ziel der Volksrechtsreform ist es,
die Handlungs- und Funktionsfähigkeit unserer
direkten Demokratie für die Zukunft zu sichern. In
Frage kommen dabei ebensowenig ein einseitiger
Abbau wie ein einseitiger Ausbau. Vielmehr geht die
Reform in Richtung einer Neugewichtung und
Differenzierung der Volksrechte.

Bei der "Justizreform" geht es in erster Linie
darum, die chronische Überlastung des
Bundesgerichtes mit strukturellen Massnahmen zu
beheben. Die Qualität der Rechtsprechung unseres
obersten Gerichtes soll auch in Zukunft gesichert
sein. Geprüft wird auch die Frage der Einführung
einer Verfassungsgerichtsbarkeit in konkreten
Anwendungsfällen sowie die Vereinheitlichung des
Prozessrechts.

Am 26. Juni soll die "Volksdikussion" über die
nachgeführte Verfassung, ergänzt mit punktuellen
Varianten, sowie über die Reformvorschläge auf den
Gebieten "Volksrechte" und "Justiz" eröffnet
werden. Alle politisch interessierten Kreise sollen
Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der Bundesrat
wird nach Abschluss der Volksdiskussion
entscheiden, wie er die Verfassungsvorlage -
Nachführung und Reformbereiche - in der Botschaft
an das Parlament bündeln und welche Abstim
mungsmodalitäten er der Bundesversammlung
beantragen will.

4. Mai 1995

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