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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Öffentlichkeitsarbeit des Bundes stärker verankern


Bundesrat will die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes stärker
verankern

Nachdem sich der Bundesrat in jüngster Zeit wiederholt mit
Aspekten seiner Informationspolitik befasst hatte, nahm er
heute vom Bericht "Öffentlichkeitsarbeit von Bundesrat und
Verwaltung" zustimmend Kenntnis. Eine interdepartementale
Arbeitsgruppe hat insgesamt 30 Empfehlungen formuliert, um
namentlich die bestehende Öffentlichkeitsarbeit des Bundes
als Regierungsinstrument besser zu verankern, die
Professionalisierung zu erhöhen und eine Verbesserung des
Kostenbewusstseins und der Finanztransparenz zu erwirken.
Der Bundesrat hat Massnahmen zur Umsetzung dieser
Empfehlungen beschlossen. Im Vordergrund stehen dabei die
Einrichtung einer Beratungsstelle für Öffentlichkeitsarbeit,
die Einführung eines Leitbildes für die Bundesverwaltung
sowie ein Ausbildungsprogramm zur beruflichen Weiterbildung
im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (AGÖ) wurde 1993 vom
Bundesrat eingesetzt mit dem Auftrag,
Verbesserungsvorschläge für die Durchführung der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesbehörden auszuarbeiten. Sie
stützte sich dabei auf eine Untersuchung der
Verwaltungskontrolle des Bundesrates über PR-Verträge der
Legislaturperiode 1987-91. Die Öffentlichkeitsarbeit des
Bundes ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe unersetzlich und
notwendig, allerdings ist sie in verschiedenen Bereichen
verbesserungsbedürftig. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe
zielen denn auch im wesentlichen darauf, die bestehende
Öffentlichkeitsarbeit des Bundes zu optimieren, wobei deren
Verbesserung eine eigentliche Daueraufgabe ist und bleibt.

Die wesentlichen Ergebnisse des Berichts lassen sich wie
folgt zusammenfassen: Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes
ist schwergewichtig bei den Aemtern angesiedelt und basiert
in den meisten Fällen auf einer speziellen Gesetzgebung
(z.B. Umweltschutzgesetz). Die Struktur der
Öffentlichkeitsarbeit ist dezentral, was entsprechende
Koordinationsmechanismen erfordert, damit Synergien genutzt
werden können. Angesichts der Entwicklung hin zu einem
verstärkten Dialog zwischen Regierung und Bevölkerung ist
absehbar, dass die Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft ihre
Bedeutung behalten wird und einen festen Bestandteil der
Behördenkommunikation darstellt.

Der Bundesrat nahm zustimmend vom Bericht der Arbeitsgruppe
Kenntnis und beschloss, die Bundeskanzlei mit der
Einrichtung einer Beratungsstelle Öffentlichkeitsarbeit
zugunsten der Aemter und der Departemente zu beauftragen.
Diese Stelle hat die Aufgabe, weniger erfahrene
Dienststellen zu beraten, insbesondere auch beim Umgang mit
externen Agenturen. Das von der Arbeitsgruppe erarbeitete
Leitbild soll der Verwaltung als eine Orientierungsgrösse
zur Planung, Durchführung und Evaluation ihrer
Öffentlichkeitsarbeit dienen. Das Leitbild soll mithelfen,
die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der
Öffentlichkeitsarbeit bei den Dienststellen bekannt zu
machen und bietet Hinweise für eine kostenbewusste
Ausgestaltung. Daneben soll im Rahmen der berufsbegleitenden
Weiterbildung ein Ausbildungsangebot im Bereich der
Oeffentlichkeitsarbeit aufgebaut werden, das die Kenntnisse
über die strategische wie auch die fachtechnische Dimension
der Öffentlichkeitsarbeit erweitert. Der Bundesrat ist
überzeugt, dass mit diesen Massnahmen auch das
Kostenbewusstsein innerhalb der Verwaltung verbessert wird.
Er hat dazu etliche Massnahmen beschlossen, welche eine
erhöhte Finanztransparenz bezüglich der Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit verwirklichen sollen, die
selbstverständlich im Rahmen der GATT-Regeln erfolgen.
Ebenso soll bei der laufenden Revision des
Finanzhaushaltsgesetzes das zunehmend wichtiger werdende
Sponsoring mit berücksichtigt werden.

Für den Bundesrat ist die Kommunikation der Behörde eine
vielschichtige Angelegenheit, die in erster Linie eine
offene und kontinuierliche Information erfordert. Diese
allein genügt aber nicht, so dass in Ergänzung dazu
Instrumente der Oeffentlichkeitsarbeit sowie die interaktive
Kommunikation zur Beantwortung von Anfragen aus der
Oeffentlichkeit notwendig sind. Im Rahmen seiner
Anstrengungen zur Verbesserung der Kommunikation ist der
Bundesrat der festen Meinung, dass diese umfassende
Kommunikationstätigkeit die politische Meinungsbildung zum
Ziel haben soll. Diese ist nicht nur notwendig und legitim,
sondern sie ist auch Grundvoraussetzung einer lebendigen
Demokratie.

03.05.95

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst