Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Abteilung Presse und Funkspruch wird

Pressemitteilung

Abteilung Presse und Funkspruch wird
redimensioniert

Der Auftrag der Abteilung Presse und Funkspruch
(APF) wird der veränderten Bedrohungslage
angepasst und der Verband selber dementsprechend
redimensioniert. Der Bundesrat hat dem
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem
die APF unterstellt ist, grünes Licht zur
Fortsetzung der Arbeiten am Konzept "APF 95"
gegeben. Das EJPD hat nun den Auftrag,
Einsatzdoktrin, Organisation und Rechtsgrundlagen
der APF weiter zu bearbeiten und dem Bundesrat
entsprechend Antrag zu stellen.

Die APF stellt in ausserordentlichen Lagen im
Auftrag des Bundesrates die Information der
Öffentlichkeit sicher. Der Vorsteher des EJPD,
Bundesrat Arnold Koller, hatte den Lei
tungsausschuss der APF beauftragt, Einsatzdoktrin
und Struktur der APF aufgrund der geänderten
medien- und sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen zu überprüfen. Nach den neuen
Vorstellungen ist der Auftrag der APF im Bereich
des Fernsehens und der Printmedien zu modifizieren.
Leitmedium in ausserordenlichen Lagen ist und
bleibt das Radio, während Fernsehen primär aus den
Führungsanlagen des Bundesrates und des
Oberbefehlshabers der Armee eingesetzt werden soll.
Auf eigene Printproduktionsstätten soll in Zukunft
verzichtet werden. Der Bestand der APF dürfte sich
von 2500 auf rund 1600 Männer und Frauen
reduzieren. Damit bleibt sichergestellt, dass in
ausserordentlichen Lagen kontinuierlich qualitativ
hochstehende Information vermittelt werden kann. So
lässt sich die Bildung eines Informationsvakuums
vermeiden und die Führung des Landes sicherstellen.

In der APF sind hauptsächlich Medienspezialisten
aller Sprachregionen und mit besonderen
Sprachkenntnissen eingeteilt. Sie kommen dann zum
Einsatz, wenn die zivilen Medien ganz oder
teilweise ausfallen. Der Verband ist aufgeteilt in
die Sektionen Input, Radio, TV, Presse,
Übermittlung und Logistik. Er ist in der Lage,
innert Stunden ein nationales, dreisprachiges
Radioprogramm über bestehende und spezielle Sender
auszustrahlen. Fernsehsendungen aus den
Führungsanlagen der Landesregierung sind ab
Aufgebot innert 16 Stunden möglich. Innert
24 Stunden können Flugblätter, Plakate und eine
Tageszeitung produziert werden.

3. Mai 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für Anfragen: Jean-Luc Vez, 031/ 961 44 34