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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Besserer Schutz für Herkunftsangaben

Pressemitteilung

Besserer Schutz für Herkunftsangaben
Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision von drei
Erlassen

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens zu einer Teilrevision
des Markenschutzgesetzes, des
Landwirtschaftsgesetzes und des Rebbaubeschlusses
Kenntnis genommen. Er hat auf eine Teilrevison des
Markenschutzgesetzes verzichtet und das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
beauftragt, eine Botschaft zur Teilrevision des
Landwirtschaftsgesetzes und des Rebbaubeschlusses
auszuarbeiten.

Der Vorentwurf zu einer Teilrevision des
Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und
Herkunftsangaben bezweckte, ein Registrierungs- und
Kontrollsystem für schweizerische geographische
Herkunftsangaben einzuführen, das mit jenem der EU
übereinstimmt. Die Grundausrichtung des Vorentwurfs
wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst.
Gleichzeitig fand jedoch eine stärkere Integration
der Regelung der Herkunftsangaben ins Agrarrecht
eine breite Unterstützung. Kritisiert wurde zudem
das gewählte Kontrollsystem und der zu hohe
Detaillierungsgrad der Vorlage. Dem Bundesrat
erscheint daher eine Gesamtlösung des Schutzes von
Herkunftsangaben im Markenschutzgesetz als
ungeeignet. Als notwendig und sinnvoll erachtet er
dagegen eine sektorielle Lösung für
Agrarerzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte
im Landwirtschaftsgesetz.

Die Vorentwürfe zu einer Teilrevision des
Bundesgesetzes über die Förderung der
Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes
sowie des Bundesbeschlusses über den Rebbau werden
im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse
überarbeitet. Im Landwirtschaftsgesetz sollen
besondere Bezeichnungen für Produkte eingeführt
werden, die nicht nur den gesetzlichen
Minimalanforderungen entsprechen, sondern die
weitergehendere Qualitätsmerkmale besitzen oder die
nach besonders umweltschonenden oder
tierfreundlichen Verfahren hergestellt wurden. Mit
der neuen Regelung soll der Absatz von speziellen
Produkte privater Unternehmer erleichtert sowie dem
Markt zu mehr Transparenz verholfen werden. Dieses
Schutzsystem soll neben den nationalen und - soweit
erforderlich - auch den internationalen
Anforderungen entsprechen. Bei der Aenderung des
Rebbaubeschlusses geht es insbesondere darum, eine
neue Rechtsgrundlage für die seit 1945 tätige
Weinhandelskommission zu schaffen und die
Produktionsbeschränkungen (Mengenbeschränkung,
Qualitätsbestimmungen, Deklassierungen) auch bei
den nachgelagerten Stellen zu überprüfen.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

24. Mai 1995